ACE besteht auf Anfechtungsrecht / Kritik an Reformvorhaben
(Stuttgart) - Der ACE Auto Club Europa hat sich gegen Teile der geplanten Justizreform ausgesprochen.
Deutliche Kritik übte der Club insbesondere daran, dass amtsrichterliche Urteile künftig nicht mehr angefochten werden können, wenn die Strafe bis zu 500 Euro und einem Monat Fahrverbot beträgt. "Das ist unverhältnismäßig und unsozial", sagte der ACE-Verkehrsrechtsexperte Volker Lempp am 25. November in Stuttgart. Schon heute seien Autofahrer vielfach richterlicher Willkür ausgeliefert, wenn sie sich gegen ihrer Auffassung nach ungerechtfertigte Bußgeldbescheide zu Wehr setzten. Als Grund nannte Lempp, dass in den vergangenen Jahren systematisch und konsequent die Möglichkeiten beschnitten worden seien, gegen ein Urteil Rechtsmittel einzulegen. Ohne Rechtsmittel dazustehen bedeute aber, dass der Amtsrichter vor dienstrechtlichen Nachteilen weitgehend geschützt, frei schalten und walten könne. "Unter rechtsstaatlichen Gesichtspunkten ist das ein verhängnisvoller Irrweg", kritisierte der ACE-Experte. Für Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr würde die Verwirklichung der Pläne praktisch den Ausschluss jedweden Rechtsmittels bedeuten. Lempp fügte hinzu: "Nur ganz massive Zuwiderhandlungen wären dann noch mit einer Rechtsbeschwerde überprüfbar."
Insbesondere das Fahrverbot stelle für die meisten Kraftfahrer eine Maßnahme mit unter Umständen erheblichen privaten und beruflichen Auswirkungen, bis hin zur Gefährdung des Arbeitsplatzes dar. Auf diesem Gebiet habe die Rechtssprechung eine kaum mehr überschaubare Zahl teilweise widersprüchlicher Gerichtsurteile zu Tage gefördert. Würden die zweifelhaften Reformpläne umgesetzt, sei es künftig aber nicht mehr möglich, dass die Beschwerdeentscheidungen der Oberlandesgerichte für Rechtseinheit und Rechtsklarheit sorgten.
Lempp:"Jeder Praktiker weiß außerdem, wie viel gerade bei den Bußgeldsachen davon abhängt, dass der Betroffene mit seinem Fall an den "richtigen" Richter oder die "richtige" Amtsrichterin gerät. Nur die Möglichkeit, dass sein Urteil von einer Beschwerdeinstanz überprüft wird, vermag das Amtsgericht wirksam dazu anzuhalten, über die Verhängung eines Fahrverbots ausschließlich nach Gesetz und Recht zu befinden - anstatt Vorurteilen oder Voreingenommenheiten freien Lauf zu lassen."
Der ACE bezweifelt auch, dass von der beabsichtigten Maßnahme entscheidende Entlastungseffekte für die Justiz zu erwarten sind. Schon die bisherigen so genannten Rechtsmittelverkürzungen hätten die Verurteilten wirkungsvoll von einer weiteren "Belästigung" der Justizorgane abgehalten. Der Rechtsstaat habe sich bereits krank gespart - jedenfalls im Bereich des Ordnungswidrigkeitenrechts. Lempp: "Wer die knappen Kassen der Justiz schonen möchte, muss schon anderweitig fündig werden und darf sich nicht an den Prinzipien des Rechtsstaats vergreifen."
Quelle und Kontaktadresse:
ACE Auto Club Europa e.V.
Schmidener Str. 233, 70374 Stuttgart
Telefon: 0711/53030, Telefax: 0711/5303168
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