Adhärenz und Wirtschaftlichkeit: Neuer Selektivvertrag soll Allergietherapie verbessern
(Neumünster) - Patientinnen und Patienten mit Allergien können mit „AllergoOne“ ab sofort bundesweit ein neues Versorgungsangebot in Anspruch nehmen. Dafür haben der Bundesverband der Deutschen Dermatologen (BVDD), der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzt*innen (BVKJ), der Deutsche Berufsverband der Hals-Nasen-Ohrenärzte (BVHNO) sowie der Bundesverband der Pneumologie, Schlaf- und Beatmungsmedizin (BdP) einen gemeinsamen Vertrag mit der Techniker Krankenkasse (TK) geschlossen. „AllergoOne“ stellt den ersten facharztübergreifenden Selektivvertrag zur besonderen Versorgung mit Therapieallergenen dar.
Die vier Fachgruppen versorgen rund 90 Prozent der betroffenen Patientinnen und Patienten. Als größte Krankenkasse Deutschlands bietet die TK ein Potential von 50.000 Versicherten mit Allergien pro Jahr, die für eine allergenspezifische Immuntherapie, kurz AIT (Hypo-/Desensibilisierung), infrage kommen. Der Vertrag deckt sowohl die subkutane (SCIT) als auch die sublinguale (SLIT) AIT ab und gilt für Kinder und Erwachsene. Ziel von „AllergoOne“ ist es, die in Deutschland als schlecht geltende Versorgungsqualität ebenso zu verbessern wie die Adhärenz, die für den Therapieerfolg bei einer AIT unerlässlich ist. Hinzu kommt, dass die für den Vertrag notwendigen Rabattverträge mit pharmazeutischen Unternehmen nicht nur eine wirtschaftliche Versorgung ermöglichen, sondern auch die Finanzierbarkeit der Gesetzlichen Krankenversicherung unterstützen.
Therapietreue wird gefördert
„Durch den Klimawandel sowie die veränderten Lebensstile unserer modernen Gesellschaft steigt die Zahl der Allergiker in Deutschland. Gleichzeitig erhält nur ein kleiner Teil der Erkrankten eine langfristige, kausale Therapie. Der Vertrag setzt einen wichtigen Impuls für eine bessere Versorgung der Allergiepatientinnen und -patienten“, sagt Dr. Kerstin Zeise, Vizepräsidentin des Deutschen Berufsverbandes der HNO-Ärzte. Im Fokus stehe dabei die Adhärenz, die unerlässlich für den Therapieerfolg sei, so die Berliner HNO-Ärztin weiter. Eingeschriebene Ärztinnen und Ärzte, die TK-Versicherte mit einer Allergie auf Baumpollen, Gräser, Hausstaubmilben, Bienen- oder Wespengift neu auf eine spezifische Immuntherapie einstellen, können hierfür eine extrabudgetäre Vergütung erhalten. Im Zuge des Shared Decision Making, also der aktiven und gemeinsamen Therapieentscheidung zwischen Patienten und Ärzten, kann eine orale oder subkutane Darreichung der Therapieallergene gewählt werden.
Weitere Informationen folgen
Für die teilnehmenden HNO-Ärztinnen und -Ärzte wird der Vertrag von der Sanakey Contract GmbH gemanagt. Der unter dem Dach des Spitzenverband Fachärzte Deutschlands angesiedelte Dienstleister bietet mit dem Sanakey-Portal eine Online-Plattform, die vielfältige Dienstleistungen und Services anbietet. Weitere Informationen zum Thema, unter anderem, wie Ärztinnen und Ärzte am Behandlungsangebot teilnehmen und TK-Versicherte eingeschrieben werden können, folgen in den kommenden Wochen unter www.hno-aerzte.de sowie per E-Mail an die Mitglieder des Berufsverbandes.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Berufsverband der Hals-, Nasen- und Ohrenärzte e.V. - Bundesgeschäftsstelle, Thomas Hahn, Geschäftsstellenleiter(in) Presse, Haart 221, 24539 Neumünster, Telefon: 04321 97250