Pressemitteilung | k.A.

Änderung der Härtefallregelung im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) positiv, aber nicht ausreichend

(Essen) - Unternehmen, die unter die kommende Härtefallreglung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) fallen, werden mit einer festgeschriebenen Belastung von 0,05 Ct/kWh planen können. Der VIK Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft begrüßt diese heute vom Umweltausschuss des Bundestags verabschiedete Änderung des EEG. Bisher gab es im Gesetzentwurf auch für Unternehmen, welche die sehr eng gefassten Härtefallkriterien erfüllen, nur eine „Kann-Regelung“ bei der daraus resultierenden Belastungsgrenze.

Für VIK ist dies zwar eine sehr wichtige Verbesserung des Gesetzesentwurfs, aber aufgrund der zu hohen Schwellenwerte der EEG-Härtefallregelung werden zahlreiche stromintensive Unternehmen erst gar nicht in die Lage versetzt, in den Genuss dieser wichtigen Entlastung von den enorm hohen EEG-Zusatzbelastungen zu kommen. VIK appelliert daher weiterhin an die Bundesregierung, bei der noch für das Jahr 2003 vorgesehenen sog. großen Novelle des EEG die Schwellenwerte mindestens auf 10 GWh pro Jahr und einen Stromkostenanteil von 5 Prozent abzusenken. Besser sei sogar eine Anlehnung der Schwellenwerte an die des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes. Zudem sollten eine anlagen­bezogene Betrachtungsweise bei der Genehmigung zugelassen und der schienengebundene Verkehr einbezogen werden.

Derzeit sind mindestens 100 GWh Stromverbrauch pro Jahr und ein Stromkosten­anteil von 20 Prozent oder mehr an der Bruttowert­schöpfung als Härtefall-Schwellenwerte vorgesehen. Diese Hürden sind selbst für viele stromintensive Unternehmen aus Branchen, wie z.B. Metalle, Papier, Zement oder Chemie nicht zu nehmen, so die Einschätzung des VIK.

Quelle und Kontaktadresse:
VIK Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft e.V. Richard-Wagner-Str. 41, 45128 Essen Telefon: 0201/810840, Telefax: 0201/8108430

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