Änderung des BDSG verabschiedet
(Bonn) - Zu dem Entwurf eines Ersten Gesetzes zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft (BT-Drs. 16/1407 und 16/1853) hat inzwischen der Bundesrat Stellung genommen (BR-Drs. 302/06). Die in dem Entwurf vorgesehenen Änderungen des BDSG betreffen u.a. die Pflicht zur Bestellung eines - fachkundigen - betrieblichen Datenschutzbeauftragten, die Meldepflicht gegenüber den staatlichen Kontrollstellen sowie deren Beratungsfunktion. Die Bundesregierung ist in ihrer Gegenäußerung (BT-Drs. 16/1970) zu der Stellungnahme des Bundesrates nur bedingt dessen Vorschlägen gefolgt. Der Bundestag fasste daraufhin den Gesetzesbeschluss (BR-Drs. 436/06). Schließlich hat der Bundesrat dem im Bundestag verabschiedeten Gesetz zugestimmt (BR-Drs. 436/06).
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