Änderung des Postpersonalrechtsgesetzes verfassungswidrig
(Berlin) - Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) hält es für verfassungswidrig, Beamte der Unternehmen Deutsche Post, Deutsche Telekom und Deutsche Postbank willkürlich in Tochtergesellschaften zu verschieben, betonte am 06. September Bundesbeamtensekretär Klaus Weber bei einer Anhörung im Bundestag.
Artikel 143 b des Grundgesetzes sehe lediglich die Möglichkeit eines Einsatzes von Beamtinnen und Beamten in Aktiengesellschaften vor, erklärte der ver.di-Beamtenexperte.
Weber kritisierte weiter, dass die von den Unternehmen Post, Telekom und Postbank vorgesehene Änderung des Postpersonalgesetzes eine Streichung des Weihnachts- und Urlaubsgeldes vorsehe. Das würde für die Beschäftigten Einkommensverluste von bis zu 2.800 Euro im Jahr bedeuten, betonte Weber.
Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft lehne diese sozialen Einschnitte ab. Der Einsatz von Beamtinnen und Beamten in Tochtergesellschaften dürfe nur auf freiwilliger Basis erfolgen. Außerdem müssten mit ver.di Rationalisierungsschutzregelungen vereinbart werden. Das Weihnachts- und Urlaubsgeld dürfe nicht angetastet werden, forderte der Gewerkschafter.
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