Änderungen bei den allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Zahlungsverkehr
(Berlin) - Die Umsetzung der EU-Zahlungsdiensterichtlinie in deutsches Recht macht Anpassungen an den allgemeinen Geschäftsbedingungen und Sonderbedingungen der Banken zum Zahlungsverkehr notwendig. Für Verbraucher und Unternehmen gelten ab dem 31. Oktober daher neue Bedingungen.
Noch mehr Zahlungen können dann europaweit genauso schnell und sicher wie im Inland ausgeführt werden. Neben der europäischen Überweisung sind dann auch Zahlungen per Lastschrift mit der so genannten SEPA-Lastschrift in ganz Europa möglich. SEPA (Single Euro Payments Area) steht für den einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum.
Mit den angepassten Vertragsbedingungen erhalten Verbraucher und Unternehmen alle erforderlichen Informationen zur Ausführung von Überweisungen, Lastschriften und Kartenzahlungen. Wie gewohnt kann der Kunde die konkreten Ausführungszeiten und Entgelte für Zahlungsdienste dem Preis- und Leistungsverzeichnis seiner Bank entnehmen. Dieses "Info-Paket" ist für den Kunden ein wertvoller Leitfaden zum Zahlungsverkehr.
Wichtig: Trotz des neuen Zahlungsrechts und der angepassten Vertragsbedingungen ändert sich für die Verbraucher und Unternehmen in ihrem "Zahlungsverkehrsalltag" nichts. Banken bieten weiterhin den gleichen verlässlichen Service bei Überweisungen, Lastschriften und Kartenzahlungen an wie bisher.
Fragen und Antworten zu den geänderten Geschäftsbedingungen zum Zahlungsverkehr (http://www.bankenverband.de/channel/101762/art/2793/index.html).
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband deutscher Banken e.V. (BdB)
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