Pressemitteilung | Bundessteuerberaterkammer (BStBK) KdÖR

Änderungen der Berufsordnung der Steuerberater ab 1. April 2005 in Kraft

(Berlin) - Am 1. April 2005 treten Änderungen der Berufsordnung (BOStB) der Steuerberater in Kraft, die von der Satzungsversammlung der Bundessteuerberaterkammer am 21. Dezember 2004 beschlossen wurden.

Neu geregelt wurde die Mitarbeit in Steuerberaterpraxen durch die Änderung von § 7 BOStB. Bislang durften nur Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer als freie Mitarbeiter eingesetzt werden. Diese Beschränkung auf sozitätsfähige Berufe hatte sich in der Praxis als zu eng erwiesen. Künftig ist jede Mitarbeit in Steuerberaterpraxen gestattet, soweit die beschäftigten Personen unter der fachlichen Aufsicht und beruflichen Verantwortung des Steuerberaters tätig werden.

Außerdem wurde § 45 Absatz 4 BOStB gestrichen. Entscheidend hierfür war, dass sich die Verpflichtung des Steuerberaters zur Erhebung angemessener Gebühren bereits aus dem Steuerberatungsgesetz ergibt (§ 64 Abs. 1 Satz 1 und 3 StBerG) und es sich somit um eine wiederholende Regelung handelte.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundessteuerberaterkammer (BStBK) Neue Promenade 4, 10178 Berlin Telefon: 030/2400870, Telefax: 030/24008799

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