Ärzte haben kaum Einfluss auf Medikamentenkosten / Müller fordert Trennung der Verantwortlichkeiten bei der Arzneimittelverordnung
(Berlin) - Für den niedergelassenen Arzt sind die Arzneimittelausgaben eine Black Box. Unterschiedlichste Regelungen machen das Verordnungsgeschehen völlig intransparent. Insgesamt 16 Instrumente bestimmen den Preis eines Arzneimittels. Der Arzt hat inzwischen kaum noch Einfluss darauf, was die verordneten Medikamente kosten. Dennoch haftet er dafür mit seinem Einkommen teilweise bis zur Existenzbedrohung. Das ist einmalig in den OECD-Ländern, schreibt der Vorstand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Dr. Carl-Heinz Müller, im aktuellen Deutschen Ärzteblatt (Ausgabe 31/32 vom 4. August).
Müller fordert deshalb eine Teilung der Zuständigkeiten. Die Verantwortung für die Arzneimittelpreise und das Kostenmanagement sollten die Krankenkassen und die Pharmaindustrie tragen. Rabattverträge und Erstattungshöchstbetragsregelungen entzögen ohnehin einen Großteil der Verordnungen der Ausgabenhoheit des Vertragsarztes. Dieser bliebe für das Festlegen der Therapie, des Wirkstoffs und der Wirkstoffmenge zuständig, so Müller weiter.
Auch der Patient sollte aus Sicht des KBV-Vorstands mehr finanzielle und intellektuelle Verantwortung für die Arzneimitteltherapie übernehmen. Davon könne der Behandlungserfolg nur profitieren. Ein solcher Ansatz bietet nicht nur die Chance einer Steigerung von Qualität und Effizienz in der Arzneimittelversorgung. Er würde es auch dem Vertragsarzt ermöglichen, sich mehr auf seine eigentliche Arbeit, die Behandlung seiner Patienten, zu konzentrieren. Damit wäre ein wichtiger Schritt getan, um dem Arztberuf wieder zu mehr Attraktivität zu verhelfen, so Müller.
Der vollständige Beitrag ist nachzulesen unter http://www.kbv.de/presse/12639.html sowie unter http://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/artikel.asp?id=61036.
Quelle und Kontaktadresse:
Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), Körperschaft des öffentlichen Rechts
Dr. Roland Stahl, Referent, Kommunikation
Herbert-Lewin-Platz 2, 10623 Berlin
Telefon: (030) 4005-0, Telefax: (030) 4005-1093
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