Ärzte sollen bei Hausbesuchen Fahrtenbuch führen / Weigeldt: Das kann keiner im Ernst verlangen.
(Berlin) Seit Beginn des Jahres gilt eine neue Regelung bei der Besteuerung von Dienstfahrzeugen. Davon betroffen sind auch Ärzte, die bei Hausbesuchen das Auto nutzen. Sie sollen über diese Fahrten Buch führen, um sie gegenüber dem Finanzamt im Einzelnen nachzuweisen. Dazu erklärt Ulrich Weigeldt, Vorstand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung:
Es kann nicht sein, dass Ärzte, zusätzlich zu den ohnehin schon überbordenden bürokratischen Anforderungen in ihrer täglichen Arbeit, nun auch noch jede einzelne Fahrt mit dem Auto dokumentieren müssen. Das betrifft insbesondere die Hausärzte. Für sie ist das Auto gewissermaßen ein Arbeitsutensil, wie das Blutdruckmessgerät auch. Viele von ihnen müssen jeden Tag Hausbesuche machen. Deren Anzahl und die dabei zurückgelegten Kilometer nehmen eher zu, da immer weniger Ärzte immer mehr Menschen versorgen. Gerade Hausärzte müssen tagsüber ständig und auf Abruf mobil sein. Gleiches gilt für den ärztlichen Notfalldienst. Das Führen eines Fahrtenbuchs bedeutet einen zeitlichen Mehraufwand von fünf bis zehn Minuten pro Tag. Im Notfalldienst wird es schnell mehr, da die Strecken einzeln mit Zeitpunkt und Kilometerstand erfasst werden müssen. Das kann keiner im Ernst verlangen. Die Forderung, darüber hinaus bei Hausbesuchen auch noch den Namen des Patienten zu vermerken, stellt obendrein einen Verstoß gegen den Datenschutz dar. Diese Informationen haben mit der Erbringung der Steuerpflichten rein gar nichts zu tun. Eine entsprechende Verpflichtung lehnen wir deshalb ab.
Zum Jahresanfang hat das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf verabschiedet, nach dem die so genannte Ein-Prozent-Regelung geändert wird. Bis dahin konnten privat genutzte Dienstwagen mit einem Prozent des ursprünglichen Listenpreises pro Monat versteuert werden. Seit 1. Januar 2006 gilt diese Regelung nur noch für Fahrzeuge, die zu mehr als 50 Prozent dienstlich genutzt werden. Den Anteil der Nutzung eines Dienstwagens müssen Unternehmer gegenüber dem Finanzamt nachweisen.
Quelle und Kontaktadresse:
Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV)
Dr. Roland Stahl, Referent, Kommunikation
Herbert-Lewin-Platz 2, 10623 Berlin
Telefon: (030) 4005-0, Telefax: (030) 4005-1093
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