Ärztekammer Niedersachsen fordert Verzicht auf Öffnungsklausel auch für die Novelle der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)
(Hannover) - Bei der Novellierung der Gebührenordnung für Zahnärzte verzichtet Bundesgesundheitsminister Dr. med. Philipp Rösler auf eine Öffnungsklausel. "Das begrüßen wir, aber dieser Verzicht muss unbedingt auch für die Novellierung der Gebührenordnung für Ärzte gelten!", forderte die Präsidentin der Ärztekammer Niedersachsen, Dr. med. Martina Wenker, am Samstag (5. März 2011) anlässlich der Kammerversammlung der niedersächsischen Ärzteschaft in Hannover.
Um dieser Forderung Nachdruck zu verleihen, verabschiedeten die Delegierten einstimmig eine Resolution, in der die Bedeutung der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) als wichtiges Steuerinstrument für die Versorgungsqualität betont wird. Eine sogenannte Öffnungsklausel würde das bewährte Regelwerk der GOÄ aufbrechen. "Sie würde die Patientenrechte sowie die freie Arztwahl aushöhlen, Dumping-Verträge ermöglichen und den privaten Krankenversicherungen Voraussetzungen für eine direkte Patientensteuerung schaffen. Eine Öffnungsklausel würde zu einem ruinösen Preiswettbewerb zu Lasten der Versorgungsqualität führen", warnt Dr. Wenker.
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