Ärztlicher Erfolg trotz Nichtannahme der Klage
(Berlin) - Obwohl wir grundsätzlich natürlich bedauern, dass die Klage nicht angenommen wurde, können wir mit der Antwort des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) dennoch einen Erfolg für die Ärzteschaft verbuchen. Das sagte Dr. Norbert Franz, Mitglied des Geschäftsführenden Vorstands des Hartmannbundes. Er bezieht sich dabei auf die Begründung zur Nichtannahme der Beschwerde. Dort ist vermerkt, dass der Vertragsarzt nach § 95 Abs. 3 Satz 1 SGB V nur zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung verpflichtet ist die Versorgung der Basistarif-Versicherten hingegen läuft außerhalb dieses Systems. Demnach sind Vertragsärzte und Vertragszahnärzte mit Einführung des PKV-Basistarifs ab 1. Januar 2009 nicht verpflichtet, entsprechend versicherte Patienten zu behandeln. Wir fühlen uns in unserer Auffassung bekräftigt, für das bisherige PKV-System als wichtiges wirtschaftliches Standbein der Ärzte zu kämpfen. Mit der an den Basistarif gekoppelten Honorierung würde sich unsere schlechte Vergütungs- und damit auch die Versorgungssituation weiter zuspitzen, so Franz.
Anfang April hatten sechs Ärzte und Zahnärzte eine Verfassungsbeschwerde zur jüngsten Gesundheitsreform (GKV-WSG) beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Über die Unterstützung der Klage durch vier Verbände (FVDZ, PBV, PVS, VuV) hinaus, hatte auch der Hartmannbund seine Solidarität mit den Beschwerdeführern bekundet.
Quelle und Kontaktadresse:
Hartmannbund - Verband der Ärzte Deutschlands e.V., Hauptgeschäftsstelle
Michael Rauscher, Pressesprecher
Schützenstr. 6 a, 10117 Berlin
Telefon: (030) 2062080, Telefax: (030) 20620829
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