Pressemitteilung | Arbeitgeberverbände des Hessischen Handwerks e.V.

AHH warnt vor Bürokratiemonster und enormen Kostensteigerungen / von Borstel: Bundestag muss geplante Gewerbeabfallverordnung stoppen!

(Frankfurt am Main) - Als "extrem schädlich für zahlreiche Branchen des Handwerks" hat der Geschäftsführer der Arbeitgeberverbände des Hessischen Handwerks (AHH), Rainer von Borstel, die vom Bundeskabinett beschlossene Novellierung der Gewerbeabfallverordnung bezeichnet. Er forderte die Bundestagsabgeordneten auf, den vorliegenden Entwurf zu stoppen und grundlegend zu überarbeiten.

"Nach den vorgeschlagenen Regelungen muss zukünftig bereits ab dem ersten Kubikmeter anfallenden Bauschutts nach zehn Materialfraktionen getrennt werden. Diese Vorschrift ist fern jeder Praxis. Sie führt dazu, dass selbst bei kleinsten Umbaumaßnahmen, wie z.B. der Erneuerung einer Gästetoilette, das ausführende Unternehmen mit zehn Abfallbehältern auflaufen muss", erläutert von Borstel. Dies sei bei Abbruch- und Umbaumaßnahmen zum einen technisch kaum möglich und zum anderen wirtschaftlich untragbar.

"Hinzu kommt, dass bereits ab 10 Kubikmeter Abfall, also eine vergleichsweise geringe Menge, eine Dokumentationspflicht bestehen soll. Bisher waren 200 Kubikmeter Abfall als Grenzwert vorgesehen", so von Borstel. Damit werde eine bürokratische Monsterregelung geschaffen.

Das Handwerk befürchtet, dass schon bei kleinsten Baumaßnahmen Kosten von etwa 100 EUR für die Dokumentation anfallen würden. Bei großen Baumaßnahmen seien der Bearbeitungsaufwand und die Kosten nach oben hin offen. Unternehmen wären zukünftig verpflichtet, den Umgang mit den Bau- und Abbruchabfällen aufwendig zu dokumentieren. So sollen beispielsweise Lagepläne, Fotodokumentationen und Lieferscheine den Behörden auf Verlangen vorgelegt werden.

"Allein durch die Dokumentationspflicht schätzen wir die entstehenden Mehrkosten für die Branche auf jährlich bis zu 100 Millionen Euro. Das treibt die Baukosten in die Höhe", so von Borstel.

Insbesondere für die getrennte Sammlung von Beton, Ziegeln und Fliesen und Keramik bestehe aus der Sicht des Baustoff-Recyclings keine Notwendigkeit. "Versuche der Bundesanstalt für Straßenwesen legen sogar nahe, dass Tragschichten aus Recycling-Baustoffen mit Ziegelanteil gegenüber reinen Beton-Recycling-Tragschichten mechanisch bessere Eigenschaften aufweisen. Die Baustoff-Recycling-Branche benötigt deshalb keine strikte Trennung der einzelnen mineralischen Fraktionen", erklärt der Geschäftsführer.

Die Kreislaufwirtschaft am Bau sei schon seit vielen Jahren eine Erfolgsgeschichte. "Die Recyclingquote liegt bei annähernd 90%. Wir benötigen keine weiteren staatliche Einmischung und Bevormundung unserer Unternehmen."

Quelle und Kontaktadresse:
Arbeitgeberverbände des Hessischen Handwerks e.V. Pressestelle Emil-von-Behring-Str. 5, 60439 Frankfurt am Main Telefon: (069) 95809-400, Fax: (06171)

(dw)

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