Pressemitteilung | Amnesty International Deutschland e. V.

ai-Bericht: G8-Staaten bewaffnen Menschenrechtsverletzer / Zwei Drittel aller Waffentransfers von G-8-Staaten / Deutschland muss sich für rechtsverbindliche Normen auf EU-Ebene einsetzen

(Berlin) - In einem am 19. Mai veröffentlichten Bericht weist amnesty international (ai) nach, dass Waffen aus G-8-Staaten für Menschenrechtsverletzungen in den Empfängerländern eingesetzt wurden. Außerdem wickeln G-8-Länder Waffenlieferungen weiterhin über „Drittländer“ mit schwächeren Kontrollmechanismen ab. Auch die Transparenz bei Exportgenehmigungen bleibt weiterhin mangelhaft, so dass eine angemessene öffentliche Kontrolle nicht gewährleistet ist. ai fordert die Bundesregierung auf, sich auf EU-Ebene für rechtlich verbindliche Regelungen von Rüstungstransfers stark zu machen.

„Die G-8-Staaten haben die Verantwortung für die Verwendung von Rüstungstransfers zu tragen, die von ihnen initiiert, genehmigt oder geduldet werden, und sie müssen eine angemessene Kontrolle des Endverbleibs gewährleisten“, sagte Dr. Mathias John, Rüstungsexperte der deutschen ai-Sektion. „Wenn die G-8-Staaten eine Lehre aus dem Irak-Krieg ziehen sollten, ist es die, dass wir der internationalen Staatengemeinschaft nicht erlauben dürfen, Waffen in Regionen zu liefern, in denen regelmäßig Menschenrechte verletzt werden. So lange dies geschieht, werden Täter ermutigt und können straflos agieren.“

Deutschland steht weit vorne in der weltweiten "Rangliste" der Waffenlieferanten, zwischen 1997 und 2001 kamen rund zwei Drittel der Großwaffenexporte aus den fünf G8-Staaten USA, Russland, Frankreich, Großbritannien und Deutschland. Neben Großwaffen genehmigt die Bundesregierung immer noch Kleinwaffen- und Munitionsexporte sowie sogenannte „nicht-tödliche“ Waffen wie Tränengas. Tödliche Hypothek der Vergangenheit ist die Kleinwaffenproduktion mit deutscher Lizenz zum Beispiel in der Türkei, Pakistan, Mexiko und Saudi-Arabien. Waffen aus Lizenzproduktion gehen an Länder, die diese nach deutschen Rüstungsexportrichtlinien nie hätten erhalten dürfen. Unverständlich bleibt, dass die Türkei in der jüngsten Zeit erneut Lizenzen für Gewehrproduktion sowie eine ganze Munitionsfabrik erhielt, auch für Nepal genehmigte die Bundesregierung den Export einer Produktionsanlage für Munition.

Trotz ihrer Selbstverpflichtung in der EU und im Rahmen der OSZE, bei Bedrohung der Menschenrechte oder einem möglichen Beitrag zur internen Repression keine Waffen zu liefern, haben Deutschland und andere G-8-Staaten bisher keine verbindlichen Rechtsnormen dazu verabschiedet.

Der ai-Bericht „A Catalogue of Failures: G8 Arms Exports and Human Rights Violations“ist abrufbar unter http://web.amnesty.org/library/Index/ENGIOR300032003?open&of=ENG-390.

Quelle und Kontaktadresse:
amnesty international Sektion der BRD e.V., Gst. Berlin Generalsekretariat Greifswalder Str. 4, 10405 Berlin Telefon: 030/4202480, Telefax: 030/42024830

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