Pressemitteilung | Hartmannbund – Verband der Ärztinnen und Ärzte Deutschlands e.V.
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AiP Nachfolgeregelungen im niedergelassenen Bereich zum 1. Oktober 2004 finanziell dem Klinik-Bereich gleichstellen

(Berlin) – Statusrechtlich sind die 480 derzeit noch im niedergelassenen Bereich tätigen „Ärzte im Praktikum (AiP)“ zum 01. Oktober 2004 mit der ersatzlosen Streichung der Berufsphase des „Arztes im Praktikum“ ihren Kollegen im Klinikbereich, die zu diesem Zeitpunkt dann Assistenzärzte werden“ gleichgestellt. Während der Gesetzgeber aber für den Klinikbereich finanzielle Grundlagen geschaffen hat, nach dem die AiP-Stellen in ausfinanzierte Assistenzarzt-Stellen nach dem Modus 1:1 umgewandelt werden können, hat er eine entsprechende Regelung für die Ausfinanzierung der AiP-Stellen auf Assistenzarzt-Niveau im niedergelassenen Bereich erkennbar nicht bedacht.

Vor diesem Hintergrund hat Dr. med. Hans-Jürgen Thomas, Vorsitzender des Hartmannbundes, an die Vorstände der Spitzenverbände der Gesetzlichen Krankenversicherung appelliert, „für den überschaubaren Kreis der 480 betroffenen Ärzte im Praktikum im Bereich niedergelassener Vertragsärzte eine entsprechende Regelung zur Ausfinanzierung zu finden.“ Dabei geht der Hartmannbund-Vorsitzende davon aus, dass dem Bedarfsvolumen von ca. 29.000 Euro pro betroffenem AiP die auch von den GKV-Spitzenverbänden stets untermauerte Notwendigkeit der Aufrechterhaltung einer qualitätsgesicherten, wohnortnahen, flächendeckenden ambulanten Versorgung auf hohem Niveau gegenüberstehe: „Dieser einmalige solidarische Akt der finanziellen Angleichung auf Assistenzarzt-Niveau für die Betroffenen stellt im Resultat unmittelbare Versorgungsqualität sicher!“

Dr. Thomas untermauert seinen Appell mit dem Hinweis auf die in den einzelnen KV-Bereichen vorgehaltenen Fördertöpfe für die allgemein- medizinische Weiterbildung, die in der Vergangenheit bereits ähnlich positive Effekte gezeigt hätten, so dass die jetzt von ihm geforderte besondere Mittelzuführung auch der Intention der GKV entsprechen müßte.

Zudem sei eine Ungleichbehandlung von Ärztinnen und Ärzten im Krankenhaus und denen in freier Praxis mit dem Grundgesetz nicht vereinbar.

Quelle und Kontaktadresse:
Hartmannbund - Verband der Ärzte Deutschlands e.V., Hauptgeschäftsstelle Schützenstr. 6 a, 10117 Berlin Telefon: 030/2062080, Telefax: 030/20620829

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