Aktivkohleeinsatz bei Rotweinbereitung mit Ausnahmeregelung möglich
(Mainz) - Nach Rücksprache mit dem rheinland-pfälzischen Wirtschaftsministerium wird es auch in diesem Jahr möglich sein, nach einer Ausnahmegenehmigung durch die ADD einen Aktivkohleeinsatz bei der Rotweinbereitung vorzunehmen.
Der Präsident des Weinbauverbandes Rheinhessen, Ingo Steitz, hat ausdrücklich begrüßt, dass die Forderung des Verbandes aufgegriffen und rasch umgesetzt wurde. Dies sei auch deshalb schlüssig, da die EU-Kommission in einem Änderungsentwurf zur Weinmarktordnung die Verwendung von Aktivkohle auch bei Rotwein vorgeschlagen habe.
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