Aktuelle Gesetzesvorhaben machen Steuerrecht noch komplizierter / Regelungen zu Kinderbetreuungskosten und Dienstwagen so kaum umsetzbar
(Berlin) - Das Ziel eines verständlichen Steuerrechts bleibt auf der Strecke, das ist der Tenor der Stellungnahmen der Bundessteuerberaterkammer (BStBK) zu den Steuergesetzentwürfen, die in der heutigen Anhörung des Finanzausschusses im Bundestag behandelt werden. Die Absichten der Gesetze, Wachstum und Beschäftigung zu fördern und steuerlichen Missbrauch einzudämmen, verdienen zwar jede Unterstützung. Doch werden mit den Regelungen zahlreiche neue Ausnahmen geschaffen, die schwierige Abgrenzungsfragen aufwerfen und das Steuerrecht insgesamt noch komplizierter und streitanfälliger machen, warnt die BStBK.
Für steuersystematisch bedenklich hält die BStBK etwa den Vorschlag, bei der geplanten Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten die Abzugsmöglichkeiten je nach Lebenssituation der Eltern und Alter der Kinder zu variieren. Dies schaffe Unsicherheit für die Steuerpflichtigen. Daher plädiert die Spitzenorganisation der Steuerberater dafür, Kinderbetreuungskosten bei Berufstätigen eindeutig als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben einzustufen. Ferner führe der geforderte doppelte Nachweis durch die Vorlage einer Rechnung und eines Zahlungsnachweises zu einer unnötigen bürokratischen Belastung nicht nur der Steuerzahler. Beispielsweise wären auch Kindergärten damit künftig gezwungen, Rechnungen zu stellen.
Ein weiterer zentraler Kritikpunkt betrifft die geplante Dienstwagenregelung, der zufolge bei Fahrzeugen, die zu weniger als 50 Prozent betrieblich genutzt werden, künftig nur der tatsächliche betriebliche Nutzungsanteil geltend gemacht werden kann. Die praktische Umsetzung dieser Regelung lässt der Entwurf allerdings völlig im Unklaren, bemängelt die BStBK. Hier müssten zumutbare und eindeutige Anforderungen, wie der
Nachweis über private oder betriebliche Nutzung zu erbringen ist, formuliert werden. Andernfalls sei der Vorschlag nicht praktikabel und führe zu mehr Bürokratie für Steuerpflichtige und Verwaltung.
Quelle und Kontaktadresse:
Bundessteuerberaterkammer (BStBK)
Pressestelle
Neue Promenade 4, 10178 Berlin
Telefon: (030) 2400870, Telefax: (030) 24008799
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