Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz mit Risiken und Chancen für Personaldienstleister / Wirklich neu ist nur der Name
(Münster) - So ist Politik: Neue Mehrheiten, alte Inhalte nur eine Bundestagswahl liegt dazwischen. Heute ist keine Rede mehr von der seinerzeit geforderten 1:1-Umsetzung der EU-Richtlinie zur Regelung von Gleichbehandlung. Denn: Selbst eine 1:1-Umsetzung würde wesentliche Kritikpunkte des Gesetzes nicht ungeschehen machen. Ein vermeintliches Wahlkampf-Foul entpuppt sich als politische Schwalbe. Nur die gelbe Karte bleibt aus.
Das Kabinett hat einen Entwurf vorgelegt, der im wesentlichen dem Beschluss des Bundestages vom 15. Juni 2005 entspricht, der damals gegen die Stimmen der Union angenommen wurde. Die Veränderungen sind zwar Abmilderungen für die Arbeitgeberseite, fielen aber so marginal aus, dass man selbst mit der Lupe in der Hand nur in einer glücklichen Stunde die Unterschiede zu entdecken vermag. Die Kritik, die an dem vormaligen Gesetz in der alten Legislaturperiode auch von denjenigen erhoben wurde, die dem Gesetz nun zustimmen, muss auch und in der gleichen Schärfe gegen den jetzigen Gesetzentwurf gerichtet werden. Er bürokratisiert das Arbeitsrecht, das in Deutschland ohnehin nicht durch gesteigerte Liberalität auffällt, weiter. Es erhöht die Dokumentationspflichten des Arbeitgebers und setzt ihn der Gefahr der Schadensersatz- und Entschädigungspflicht aus, die in der Höhe unbegrenzt sind. Die Folgen dieses Gesetzes sind deshalb kaum einschätzbar.
Für den Personaldienstleister ist das Gesetz Gefahr und Chance zugleich. Gefahr, weil er üblicherweise häufiger Bewerbungsverfahren durchführt als andere Wirtschaftsbereiche und damit auch häufiger in die Gefahr gerät, von einem enttäuschten Bewerber in Anspruch genommen zu werden. Die Chance besteht darin, dass noch mehr Unternehmen ob der Kompliziertheit des deutschen Rechts die Einstellungen und überhaupt das gesamte Bewerbermanagement auf erfahrene Personaldienstleister übertragen, die als Profis das Geschäft übernehmen.
Quelle und Kontaktadresse:
iGZ Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V.
Marcel Speker, Pressereferent
Erphostr. 56, 48145 Münster
Telefon: (0251) 9811217, Telefax: (0251) 9811229
Weitere Pressemitteilungen dieses Verbands
- Verbändeverschmelzung: BAP und iGZ sind ab sofort der Gesamtverband der Personaldienstleister e. V. (GVP)
- Arbeitgeberverbände BAP und iGZ beschließen Verschmelzung auf den "Gesamtverband der Personaldienstleister e.V."
- Inflationsausgleichsprämie für Zeitarbeitskräfte in der M+E-Industrie Vollzeitbeschäftigte