Pressemitteilung | k.A.

Alterseinkünftegesetz

(Berlin) - Am 14. Mai hat der Bundesrat zu dem vom Bundestag beschlossenen Alterseinkünftegesetz den Vermittlungsausschuss angerufen. Die CDU bzw. CSU regierten Länder wollen damit Verbesserungen bei der Ausgestaltung der steuerlichen Rahmenbedingungen für die betriebliche Altersvorsorge sowie Verfahrensvereinfachungen erreichen.

Im Einzelnen sollen folgende Punkte Gegenstand des Vermittlungsverfahrens werden:
- Die im Einkommensteuergesetz (§ 3 Nr. 63 EStG) vorgesehene steuerrechtliche Förderung der betrieblichen Altersvorsorge soll sich in bestimmten Fallkonstellationen auch auf vererbliche bzw. teilkapitalisierbare Produkte beziehen;
- die Erträge aus Kapitallebensversicherungen sollen nur anteilig besteuert werden (Halbeinkünfteverfahren);
- geschlechtsneutrale Tarife (sog. „Unisex-Tarife“) sollen für die „Riester-Rente“ nicht zwingend festgelegt werden;
- die Ermittlung des steuerfreien Anteils der Renten und Versorgungsbezüge soll vereinfacht und die Zweifachbesteuerung ausgeschlossen werden.

Der Handelsverband BAG hat das vom Bundestag beschlossene Gesetz auch deshalb kritisiert, weil durch die neuen Regelungen die sozialversicherungsrechtliche Förderung der betrieblichen Altersvorsorge erheblich eingeschränkt wird. Diese Einschränkung hängt mit der im Gesetz vorgesehenen Abschaffung der Möglichkeit der pauschalen Besteuerung von Beiträgen zur betrieblichen Altersvorsorge (§ 40 b EStG) zusammen. Als Ausgleich sieht das Gesetz zwar eine Erhöhung des Rahmens für die steuerfreie Dotierung der betrieblichen Altersvorsorge (§ 3 Nr. 63 EStG) um 1800 Euro vor; dieser neue Festbetrag soll aber - im Gegensatz zur alten Rechtslage - nicht mehr beitragsfrei in der Sozialversicherung sein. Die Möglichkeiten der Arbeitnehmer, sozialabgabenfrei Beiträge an einer Pensionskasse oder Direktversicherung zu leisten, werden damit eingeschränkt. Es ist zu befürchten, dass die betriebliche Altersvorsorge durch diese Maßnahmen einen deutlichen Attraktivitätsverlust erleidet.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesarbeitsgemeinschaft der Mittel- und Großbetriebe des Einzelhandels e.V. (Handelsverband BAG) Atrium Friedrichstraße, Friedrichstr. 60, 10117 Berlin Telefon: 030/2061200, Telefax: 030/20612088

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