Pressemitteilung | Verband Wohneigentum e.V. (VWE)

Altersvorsorge durch Wohneigentum / Bau-Riester muss verbraucherfreundlich ausgestaltet werden

(Bonn) – Drei Monate vor dem geplanten In-Kraft-treten der Einbeziehung des selbstgenutzten Wohneigentums in die private Altersvorsorge liegt noch immer kein abgestimmter Referenten-Entwurf der Bundesregierung vor. Eine verbraucherfreundliche Umgestaltung des Bau-Riesters fordert der Verband Wohneigentum e.V. (vormals Deutscher Siedlerbund) anlässlich seiner Gesamtvorstandssitzung am 29./30.9.2006 in Bonn. „Das Eigenheim und die Eigentumswohnung sind mit die begehrtesten Anlagen für die Alterssicherung. Dieser Motivation der Leute zur Vorsorge muss die Politik endlich Rechnung tragen“, betont Alfons Löseke, Präsident des Verbands Wohneigentum, mit über 370.000 Mitgliedsfamilien bundesweit größter Interessensverband von selbstnutzenden Wohneigentümern.

Seit Monaten werden verschiedene Modelle gehandelt. Es ist höchste Zeit, dass die Politik eine klare Entscheidung für eine einfache, vermittelbare und effektive Regelung fällt. Das alte Zwischenentnahme-Modell, bei dem nach einer notwendigen Ansparphase eine Summe zwischen 10.000 bis 50.000 Euro entnommen werden darf, die zwölf Monate später ratenweise wieder zurückzuzahlen ist, hat sich als untauglich erwiesen.

Der Verband Wohneigentum hat Kriterien aufgestellt, die für eine zielgerechte Neuordnung unabdingbar sind:
- freie Wahl zwischen den verschiedenen Anlageformen der Riester-Rente
- Rücksichtnahme auf die Besonderheiten der selbstgenutzten Immobilie
- langfristige Planbarkeit und Berechenbarkeit der Förderung

Konsequenz hieraus ist, dass bereits angesparte Summen als Eigenkapital für Bau oder Kauf und Modernisierung verwendet werden können. Die Förderung soll komplett zur Tilgung von Darlehen genutzt werden können. Die Regelung ist so zu gestalten, dass möglichst wenig Kontrollaufwand für die Förderung entsteht. Eine so genannte schädliche Verwendung wie Verkauf der geförderten Immobilie soll durch Neukauf oder Einzahlung in eine andere Riester-Anlageform aufgefangen werden können. Vererbung der Immobilie und Verschenkung, etwa mit entsprechend gesichertem Wohnrecht, darf nicht als schädlich qualifiziert werden. Dieser Schutz gebührt dem Eigenheim, das stets auch Instrument der Familienpolitik ist.

Das Gebot der Steuergerechtigkeit gegenüber der Rendite aus anderen Anlageformen, die im Rahmen der Riester-Rente nachgelagert versteuert werden, darf nicht zu unüberschaubaren oder nicht akzeptierten Spätfolgen führen. Eine nachgelagerte Besteuerung der selbstgenutzten Immobilie, die keinen Ertrag abwirft, sondern nur Aufwendungen erspart, ist nicht vermittelbar. Ein pauschaler Abzug oder ein mehrstufiger Abschlag bei der Förderung wäre akzeptabel, wenn dies im Vergleich zur Besteuerung der Alterseinkünfte angemessen ist.

„Wohneigentum ist Vorsorge für die Familie und zugleich für das eigene Alter. Die Förderung über einen effektiven Bau-Riester muss jetzt kommen“, fordert Präsident Löseke.

Quelle und Kontaktadresse:
Verband Wohneigentum e.V. (vormals Deutscher Siedlerbund e.V. - Gesamtverband für Haus- und Wohneigentum) Pressestelle Neefestr. 2a, 53115 Bonn Telefon: (0228) 6046820, Telefax: (0228) 6046825

(sk)

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