Pressemitteilung | Bundesverband Möbelspedition und Logistik e.V. (AMÖ)

AMÖ lehnt die Errichtung einer Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesellschaft ab

(Hattersheim) - Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Errichtung einer privatrechtlichen Gesellschaft zur Finanzierung von Bundesverkehrswegen wird vom Bundesverband Möbelspedition e.V. (AMÖ) in Hattersheim entschieden abgelehnt.

Geschäftsführer Reinhard Müller wies bereits in einer Stellungnahme vom 15. Oktober an das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Wohnungswesen darauf hin, dass das Ziel einer europaweiten Harmonisierung im Transportgewerbe nicht erreicht werde. Die Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten der deutschen Verkehrswirtschaft werden nach Auffassung der AMÖ weiter bestehen bleiben.

Nach der Überzeugung des Bundesverbandes wird es alleine durch die privatrechtliche Ausgestaltung der Finanzierungsgesellschaft nicht zu einer höheren Effizienz im Verkehrswegebau kommen. Die Gründe finden sich bereits im Gesetzentwurf und seiner Begründung. Die Finanzierungsgesellschaft soll nach den Weisungen des Bundesverkehrsministeriums arbeiten und bekommt die zu verteilenden Mittel vom Bund zur Verfügung gestellt.

Die Finanzierungsgesellschaft darf die Einnahmen aus der geplanten Autobahn-Maut also nicht eigenverantwortlich vereinnahmen. Der Bundesverband Möbelspedition stellt daher die Frage nach der Qualität der von den Nutzern zu entrichtenden Gebühren. Nach Überzeugung des Verbandes handelt es sich nicht um Gebühren, also um die Gegenleistung für die Verwendung eines öffentlich-rechtlichen Gutes, sondern um Steuern, die in den öffentlich-rechtlichen Haushalt fließen um der Finanzierung des Gemeinwesens insgesamt zu dienen.

Die Zuweisung der Mittel an die Finanzierungsgesellschaft durch den Bund bedeutet auch, dass die Politik im Rahmen der Haushaltsberatungen entscheidet, ob und in welchem Umfang die sogenannten "Nutzerentgelte" zur Finanzierung der Infrastruktur Verwendung finden.

Die Autobahn-Maut ist nicht ausdrücklich als Ergänzung zu den Geldern aus dem allgemeinen Bundeshaushalt definiert. Der Etat für den Verkehrswegebau kann dort also entsprechend dem Gebührenaufkommen aus der Autobahn-Maut zurückgefahren werden.

Als Argument für die Erhebung von streckenbezogen Gebühren dient der Bundesregierung das "Anti-Stau-Programm". Mit den Autobahngebühren sollen
zusätzlich Engpässe im deutschen Fernverkehrswegenetz beseitigt werden. Da die Mittel aus dem allgemeinen Bundeshaushalt für den Verkehrswegebau nicht festgeschrieben sind, und die Zuweisung der Autobahngebühren unter dem Vorbehalt der Politik steht, ist eine Entlastung der Verkehrsinfrastruktur nicht zu erwarten.

Werden die Maßnahmen wie geplant umgesetzt, erwartet der Bundesverband Möbelspedition alleine für die Preise bei Fernumzügen eine Verteuerung von vier bis sechs Prozent.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Möbelspedition (AMÖ) e.V. Schulstr. 53 65795 Hattersheim Telefon: 06190/989812 Telefax: 06190/989820

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