Pressemitteilung | Mehr Demokratie e.V. - Bundesverband

An Bürgerbeteiligung führt kein Weg mehr vorbei / Verfassungsrichter fordern Volksabstimmungen bei Grundgesetzänderungen

(Berlin) - Wenn das Grundgesetz geändert wird, sollte künftig das Volk befragt werden. Das forderten die Verfassungsrichter Andreas Voßkuhle und Johannes Masing sowie der ehemalige Verfassungsrichter Ernst-Wolfgang Böckenförde am Montag (6. Juli 2009) auf einer Veranstaltung zum 60. Geburtstag des Grundgesetzes in Freiburg. Anlass für die Äußerungen war die durch das Urteil zum Lissabon-Vertrag ausgelöste Debatte um den Übergang zu einem europäischen Bundesstaat, der nach Ansicht des Verfassungsgerichts nicht ohne Volksabstimmung möglich wäre.

"Die Zeit ist reif für mehr Bürgerbeteiligung in europa- und bundespolitischen Fragen", erklärt Claudine Nierth, Vorstandssprecherin von Mehr Demokratie. "Das zeigen die Äußerungen von mittlerweile vier amtierenden und zwei ehemaligen Verfassungsrichtern in den letzten Monaten." Neben Voßkuhle, Masing und Böckenförde sehen auch die amtierende Verfassungsrichterin Gertrude Lübbe-Wolff, der Präsident des Verfassungsgerichts Hans-Jürgen Papier sowie die ehemalige Präsidentin Jutta Limbach eine stärkere Einbindung der Bürger bei politischen Grundsatzfragen als unumgänglich.

"Wir sollten die Entscheidungen über die politischen Rahmenbedingungen in die Hand des Volkes legen", so Masing auf der Veranstaltung am Montag (6. Juli 2009). Bei Grundgesetzänderungen wie der kürzlich beschlossenen Schuldenbremse müsste demnach in Zukunft das Volk in einem sogenannten obligatorischen Referendum befragt werden.

"Natürlich sollten Volksabstimmungen auch von den Bürgern selbst angestoßen werden können", erklärt dazu Nierth. "Obligatorische Volksentscheide zu Grundgesetzänderungen wären trotzdem ein Riesenschritt in Richtung Mitbestimmung. Langfristig werden die Volksvertreter das Volk bei wesentlichen politischen Entscheidungen miteinbeziehen müssen."

Mehr Demokratie fordert seit Langem von unten initiierte Volksbegehren und -entscheide auch in bundespolitischen Fragen sowie obligatorische Referenden bei Verfassungsänderungen. Für eine entsprechende Grundgesetzänderung ist eine Zweidrittel-Mehrheit im Bundestag nötig, die bisher von CDU und CSU verhindert wird.

Stellungnahmen von Verfassungsrichtern und Politikern zur Direkten Demokratie:

http://www.volksentscheid.de/cducsu/prominente-befuerworter/

Mehr Demokratie-Vorschlag zur Einführung von Volksabstimmungen:

http://www.volksentscheid.de/kampagne/hintergrund/vorschlag/.

Quelle und Kontaktadresse:
Mehr Demokratie e.V. - Bundesverband, c/o Haus der Demokratie und Menschenrechte Pressestelle Greifswalder Str. 4, 10405 Berlin Telefon: (030) 42082370, Telefax: (030) 42082380

(el)

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