Pressemitteilung | Automobilclub von Deutschland e.V. (AvD)

Angebliche Bußgelderhebungen in Österreich und Italien / Verunsicherung durch angebliche Bußgelder wegen fehlenden Trennstrich auf dem Nummernschild / AvD kennt keinen dokumentierten Fall, bei dem Autofahrer aus diesem Grund zur Kasse geboten wurden / Verunsicherung gerade in der Reisezeit unnötig

(Frankfurt am Main) - Im Netz mit seinen vielzähligen Foren und Blogs taucht seit letztem Jahr immer wieder die Behauptung auf, dass angeblich deutsche Autofahrer bei Besuchen in Österreich und Italien wegen falscher Fahrzeugpapiere mit Bußgeldern belegt worden wären - und dies in erklecklicher Höhe von jeweils 500,00 Euro.

Hierbei handelt es sich jedoch - leider ausnahmsweise - nicht um eine neue kreative Bußgelderfindung. Es handelt sich nach Einschätzung des AvD lediglich um einen sogenannten "Hoax", also einen Internetmythos.

Hintergrund der angeblichen Bußgelderhebungen ist, dass es auf den Nummernschildern am Fahrzeug keinen Trennstrich zwischen den Ortsbuchstaben und den weiteren Buchstaben gibt. In den Fahrzeugpapieren ist dieser allerdings erfasst. Es kommt also zu einem Auseinanderfallen von offiziellen Fahrzeugdokumenten zu dem am Fahrzeug befestigten Kennzeichen.
Nach Kenntnis des AvD gibt es jedoch keinen einzigen dokumentierten Fall, bei dem ein Autofahrer wegen eines solchen vermeintlichen Verstoßes von einer offiziellen Behörde zur Kasse gebeten worden ist.

Gesetzeslage ist, dass der Trennstrich auf den Nummernschildern als Zulassungskennzeichen an sich nicht vorgesehen und dort auch nicht enthalten ist. Die Fahrzeugpapiere stellen aber nur den Vermerk über die Zulassungskennzeichen dar. Auch in diesen ist eigentlich ein Trennstrich von Gesetzeswegen nicht vorgesehen.
Das Verkehrsministerium in Deutschland sieht das ebenfalls so und weist ausdrücklich darauf hin, dass beide Schreibweisen mit oder ohne Trennstrich in den Papieren gleichberechtigt und damit richtig sind (www.bmvbs.de). Auch das österreichische Außenministerium hat eine entsprechende Pressemitteilung herausgegeben, nach der beide Schreibweisen aus deren Sicht gleichwertig sind und ein Bußgeld hierfür in Österreich nicht erhoben würde (www.bmeia.gv.at).

Der AvD meint:

Die Rechtslage wird von behördlicher Seite korrekt interpretiert. Anzeichen für eine rechtswidrige Kontrollpraxis ausländischer Behörden gab und gibt es nicht.

Die Autofahrer sind aber verunsichert und werden - durch die herannahende Reisezeit sicherlich erneut verstärkt - auf solche Meldungen aufmerksam, was der AvD durch die Nachfragepraxis selbst bestätigen kann.

Der AvD bietet deshalb jedem Mitglied an, die ihm entstehenden Rechtsverfolgungskosten zu übernehmen, sofern gegen ihn der Vorwurf angeblich falscher Eintragung eines Bindestrichs in den Papieren von offiziellen österreichischen oder italienischen Stellen erhoben wird.
Voraussetzung dafür ist, dass sich das AvD Mitglied unverzüglich nach Einleitung eines solchen Verfahrens unter Vorlage der Originalunterlagen beim AvD meldet.

Quelle und Kontaktadresse:
Automobilclub von Deutschland e.V. (AvD) Pressestelle Lyoner Str. 16, 60528 Frankfurt am Main Telefon: (069) 6606-0, Fax: (069) 6606260

(cl)

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