Pressemitteilung | Hausärzteverband Nordrhein e.V.

Angriff auf die Freiberuflichkeit: Ärzte werden zum TI-Anschluss gezwungen (#telematikinfrastruktur)

(Köln) - Der Gesetzgeber zwingt die Ärzteschaft zur Einrichtung der Telematik Infrastruktur (TI). Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) fordert über ihre Landesvereinigungen alle Mitglieder zum entsprechenden Vertragsabschluss bis zum 31.03.2019 auf.

Sie droht gleichzeitig mit Bußgeldern und Honorarkürzungen bei Nichterfüllung der gesetzlichen Vorgabe. "Die KBV tritt erneut als Erfüllungsgehilfe des Gesundheitsministeriums auf," kritisiert der Hausärzteverband Nordrhein e.V.. "Als Selbstverwaltung aller Kassenärzte kommt sie ihrer Verantwortung nicht nach." Sie nimmt die Interessen und Sorgen ihrer Mitglieder nicht ernst. Wichtige technische und rechtliche Fragen aus den Arztpraxen zur TI sind nicht beantwortet. "Probleme werden heruntergespielt", so der Verband. Dass die KVB kurz vor dem Ende der Bestellfrist mit einer Videobotschaft bei den Ärzten für den TI-Anschluss wirbt, fördert nicht das Vertrauen der Mitglieder an die Selbstverwaltung. Die Aufforderung, auch ohne Absicherung einer fristgerechten, technisch einwandfreien Installation auf jeden Fall zu bestellen, um drohende Sanktionen zu vermeiden, ist absurd.

Der Hausarztverband lehnt die Digitalisierung zum Nutzen der Patientenbehandlung nicht ab, solange das hohe Gut der Verschwiegenheit in der Arztpatientenbeziehung nicht zerstört wird. Die Praxen sollen aber jetzt eine veraltete Computertechnik installieren, obwohl es bereits smarte Lösungen in der IT-Entwicklung gibt, kritisieren die Hausärzte Nordrheins. Die Verantwortung für Cyperangriffe und Sicherheitslücken wird im Regelbetrieb an die Arztpraxis übertragen. Welche Arztpraxis kann schon die hohen Sicherheitsanforderungen erfüllen. Wer nimmt freiwillig ein solches Risiko auf sich?

Wichtiger Bestandteil beim Patientenschutz ist der Umgang mit den sensiblen Patientendaten. Weder die Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) noch beauftragte installierende Firmen bieten spezielle Hilfe zu notwendigen zusätzlichen Sicherheitsinstallationen an. Der Gesetzgeber zwingt die Ärzteschaft in die angebotene TI-Struktur und untergräbt die Entscheidungsfreiheit der Arztpraxen, insbesondere da die Komponenten schon in 2 Jahren überaltert sein werden. Der Arzt als Freiberufler muss aus dem Professionalitätsverständnis auch in Verantwortung für seine Patienten das Risiko des unkontrollierten Fremdzugriffes auf sensible Gesundheitsdaten anprangern und mit allen Möglichkeiten bekämpfen.

Die KBV verspricht, politisch auf das BMG zuzugehen und um eine Ausnahme und um Fristverlängerung nachzusuchen. Was immer dabei rauskommen mag, der Hausärzteverband Nordrhein e.V. hält von diesem Versprechen nichts. Die Einführung der TI in die hausärztlichen Praxen ist eine ureigene unternehmerische Entscheidung. Die Risiken so sind aber so eklatant, dass keine Zwänge und die Angst vor Honorarkürzungen eine formale Bestellung der TI bis zum 31.03.2019 rechtfertigen. Ein weiterer Schritt in die Staatsmedizin wird vollzogen.

Quelle und Kontaktadresse:
Hausärzteverband Nordrhein e.V. Monika Baaken, Pressesprecherin Edmund-Rumpler-Str. 2, 51149 Köln Telefon: (02203) 57562900, Fax: (02203) 57562910

(sf)

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