Pressemitteilung | Bundesverband der Dienstleistungsunternehmen (BDD)

Antidiskriminierungsgesetz / Dienstleister sehen unzählige Risiken in geplantem Gesetz

(Osnabrück ) - Bürokratie und Haftungsrisiken sieht der Bundesverband der Dienstleistungsunternehmen (BDD) auf die Arbeitgeber zukommen – sollte die Bundesregierung das rot-grüne Antidiskriminierungsgesetz in der vorgelegten Form verabschieden.

„Das Gesetz zwingt Unternehmen zu einer anderen Personalpolitik- und dass sie sich nicht zum Positiven verändern wird, ist jetzt schon sicher“, erklärt BDD-Bundesgeschäftsführer Peter H. Konermann. Nach dem Gesetz können Arbeitnehmer und sogar Stellenbewerber Firmen künftig auf Schadensersatz verklagen, sofern sie sich etwa wegen ihres Geschlechts, Alters, ihrer Religion, Hautfarbe, sexuellen Orientierung oder wegen einer Behinderung benachteiligt fühlen.

Ein wesentlicher Punkt ist die Umkehr der Beweislast. Nicht der Arbeitnehmer muss beweisen, dass er diskriminiert wurde, sondern der Arbeitgeber ist in der Beweispflicht darzustellen, dass eben keine Benachteiligung vorliegt. Damit wird mit einem Grundsatz der deutschen Gesetzgebung gebrochen. Die Folge: eine Welle von Arbeitsgerichtsprozessen.

Damit aber nicht genug. Eine Haftung des Arbeitgebers tritt auch ein, wenn er sich ungewollt oder unbewusst anders verhält als verlangt. Vorsatz und Fahrlässigkeit sind damit nicht mehr entscheidend.

Bewerbung, Einstellung, das Arbeitsverhältnis selbst, Beförderungen oder Kündigungen sind von diesem Gesetz betroffen.

In der Praxis wird die Bürokratie explosionsartig zunehmen, denn nur der Arbeitgeber, der jede Entscheidung genauestens dokumentiert, kann im Streitfall beweisen, dass keine Benachteiligung vorgelegen hat.
So werden etwa Einstellungsprozesse verlangsamt und juristisch kompliziert. „Nur eine politisch korrekte Stellenausschreibung genügt den Anforderungen des Gesetzes“, erklärt Konermann, der betont, dass hinter jeder Bewerbung das Risiko einer Diskriminierungsklage stehe.

Der BDD lehnt das Gesetz als unkalkulierbare Belastung für die Unternehmen ab. Betroffen ist die Arztpraxis, das Architekturbüro, die Anwaltskanzlei ebenso wie der Reinigungsservice, Bewachungsdienste, etc. Die Größe der Unternehmen ist nicht entscheidend.

„Bürokratie sowie kostenintensive und zeitaufwendige Prozesse lähmen die Firmen gerade jetzt, wo Wirtschaftswachstum dringend notwendig ist“, kritisiert Konermann nachdrücklich.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Dienstleistungsunternehmen (BDD) Insa Marié Westenhoff, Abt. Öffentlichkeitsarbeit Herrenteichsstr. 5, 49074 Osnabrück Telefon: 0541/3578220, Telefax: 0541/3578299

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