Antidiskriminierungsgesetz weist in die richtige Richtung
(Berlin) - Als "wichtigen Schritt im Kampf gegen Diskriminierung" begrüßt die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) den Referentenentwurf der Bundesregierung zum Antidiskriminierungsgesetz.
Endlich würden alle Diskriminierungstatbestände sowohl arbeitsrechtlich als auch zivilrechtlich verfolgt werden können. Auch Verbandsklagen seien analog zum Betriebsverfassungsgesetz vorgesehen.
"Es war allerhöchste Zeit, die EU-Gleichstellungsrichtlinie in nationales Recht umzusetzen", hieß es bei ver.di. Daher dürfte das Gesetzgebungsverfahren hinter die im Entwurf fest geschriebenen Eckpunkte nicht zurück fallen.
Quelle und Kontaktadresse:
ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft e.V.
Potsdamer Platz 10, 10785 Berlin
Telefon: 030/69560, Telefax: 030/69563956
Weitere Pressemitteilungen dieses Verbands
- Tarifstreit Private Versicherungen: Dritte Verhandlungsrunde scheitert an unzureichendem Angebot der Arbeitgeber
- Tarifverhandlungen für Zeitschriftenredaktionen – Fünfte Tarifrunde bleibt ohne Verhandlungsfortschritte zu Tariferhöhungen
- Öffentlicher Dienst: ver.di-Bundestarifkommission stimmt Verhandlungsergebnis zu