Pressemitteilung | Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd e.V. (BWV-RLP)

Antragsfrist für Anträge auf Agrarförderung endet am 17. Mai / Antrag auf ISB-Liquiditätshilfedarlehen für Gemüse- und Obstbaubetriebe bis zum 30.04.2005 stellen

(Mainz) - Die Antragsfrist für die Anträge auf Agrarförderung endet am 17. Mai 2005. Dieser Termin ist wichtig für die Auszahlung der Agrarförderung bis zum Jahr 2013. Der Präsident des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Pfalz Süd, Norbert Schindler, empfiehlt daher seinen Mitgliedsbetrieben, sich frühzeitig mit der entsprechenden Kreisverwaltung in Verbindung zu setzen und die Anträge vorzulegen.

Da es sich im Antragsjahr 2005 um einen grundlegenden Systemwechsel in der Antragstellung und der Prämienzuteilung handele, sei es wichtiger denn je, den Antrag sorgfältig auszuarbeiten und so früh wie möglich bei der zuständigen Kreisverwaltung einzureichen.

Der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd habe seine Mitglieder bereits frühzeitig in vielen Informationsveranstaltungen auf die Problematik hingewiesen, so Schindler. Es gehe jetzt darum, die Prämienansprüche bis zum Jahr 2013 zu sichern. Wichtig sei dabei auch, dass ab dem Jahr 2005 erstmals zusätzliche Vorgaben, wie z. B. der Zehnmonatszeitraum, eingehalten werden müsse.

Die vielfachen Nachfragen der Mitglieder des BWV in den vergangenen Monaten habe gezeigt, dass erheblicher Beratungsbedarf der Landwirte bestehe. Präsident Schindler appelliert daher eindringlich an alle Mitglieder, frühzeitig den Antrag einzureichen, so dass ausreichend Zeit für evtl. notwendige Änderungen und Überprüfungen zur Verfügung stehe. Nach dem 17. Mai seien die Weichen gestellt, so Schindler.

Antrag auf ISB-Liquiditätshilfedarlehen für Gemüse- und Obstbaubetriebe bis zum 30.04.2005 stellen

Die Antragsfrist für das ISB-Liquiditätshilfedarlehen, welches von der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz für Gemüse- und Obstbaubetriebe bereitgestellt wird, die aufgrund der Preissituation in diesem Bereich in Liquiditätsprobleme geraten sind, läuft am 30. April 2005 aus.

Das Darlehen beträgt maximal 75.000 Euro, mindestens jedoch 9.000 Euro und je Hektar Anbaufläche kann ein Darlehensbetrag in Höhe von 1.500 Euro gewährt werden. Das Darlehen wird zum Nennbetrag ausgezahlt und ist ab dem 30.06.2006 in gleichen Halbjahresraten bis zum 31.12.2008 zurückzuzahlen. Der Zinssatz beträgt über die gesamte Laufzeit 4,5 Prozent, mit 50-prozentiger Haftungsfreistellung 4,7 Prozent. Die Antragstellung erfolgt über die Hausbank.

Quelle und Kontaktadresse:
Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd e.V. An der Brunnenstube 33-35, 55120 Mainz Telefon: 06131/62050, Telefax: 06131/620550

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