Pressemitteilung | Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd e.V. (BWV-RLP)

Antragsfrist für Tausch von Stillegungsflächen läuft bis zum 1. Dezember 2005

(Mainz) - Landwirtschaftliche Betriebe haben aufgrund von EU-Vorschriften, die mit der GAP-Reform eingeführt wurden die Möglichkeit, einen Austausch von nicht stilllegungsfähigen Flächen gegen stilllegungsfähige Flächen bei der zuständigen Kreisverwaltung zu beantragen. Der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd weist seine Mitglieder darauf hin, dass die Antragsfrist für das Jahr 2006 am 1. Dezember 2005 ausläuft.

Landwirte, die einen solchen Tausch vornehmen möchten, erhalten die erforderlichen Antragsformulare bei der zuständigen Kreisverwaltung oder können diese im Internet unter www.agri-doc.de herunterladen.

Ein solcher Tausch von stilllegungsfähigen gegen nicht stilllegungsfähige Flächen kann nur innerhalb eines Betriebes vorgenommen werden. Ein Tausch mit Flächen, die von anderen Unternehmen bewirtschaftet werden, ist nicht möglich. Sofern es sich bei den beantragten Tauschflächen um Pachtgrundstücke handelt, ist eine Zustimmung des Grundstückeigentümers für eine Änderung der Stilllegungsberechtigung erforderlich.

Folgende Gründe können für einen Austausch der Stilllegungsberechtigung unter anderem anerkannt werden:

- Gesunderhaltung des Bodens
- Erosionsvermeidung
- Neuorganisation des Betriebes, insbesondere Zusammenlegung von Flächen innerhalb des Betriebes
- Ökonomische Gründe

Der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd empfiehlt Landwirten, die einen Tausch der Stilllegungsberechtigung in ihrem Betrieb vornehmen möchten, sich umgehend mit der zuständigen Kreisverwaltung vor Ort in Verbindung zu setzen.

Quelle und Kontaktadresse:
Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd e.V. Pressestelle An der Brunnenstube 33-35, 55120 Mainz Telefon: (06131) 62050, Telefax: (06131) 620550

NEWS TEILEN: