Arbeit darf nicht arm machen / Für ver.di ist ein gesetzlicher Mindestlohn kein Tabu
(Berlin) - "Wer jeden Tag acht Stunden arbeitet, egal, ob im Bewachungsgewerbe oder in einem Discount-Markt, muss einen Lohn von seinem Arbeitgeber erhalten, der zum Leben reicht", sagte die stellvertretende Vorsitzende der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), Margret Mönig-Raane. Die verschärften Zumutbarkeitsregelungen sähen vor, dass Erwerbslose jede Tätigkeit annehmen müssen, auch wenn dafür bis zu 30 Prozent unter dem Tariflohn bezahlt werde.
Dies werde weit reichende Konsequenzen auf das Lohnniveau haben: "Von 3,86 Euro Stundenlohn noch einmal 30 Prozent runter - Das führt direkt in die Armut", machte Mönig-Raane deutlich. Angesichts dieser Perspektive dürfe das Nachdenken über von den Arbeitgebern zu zahlende gesetzliche Mindestlöhne kein Tabu sein, beschlossen der ver.di-Bundesvorstand und die Landesbezirksleitungen von ver.di. Darüber könne der ansonsten drohende freie Fall der Löhne in vielen Branchen aufgefangen werden. Da es in Deutschland ohnehin schon an Nachfrage im Inland mangele, sei ein Schritt, der die Löhne auf einem sicheren Niveau halte, unausweichlich, um einer drohenden Deflation vorzubeugen: "Nach der Devise 'Geiz ist geil' Löhne und Preise immer weiter ins Bodenlose zu drücken - Das können wir uns nicht leisten", stellte die Wirtschaftsexpertin klar, "Aufschwung ohne Geld - Das geht nicht."
Denkbar sei ein Stundenlohn in Höhe von acht Euro. Dies könne als Sockel gelten, über dessen Aufstockung die Tarifvertragsparteien je nach Organisationsgrad und Zustand der entsprechenden Branchen frei verhandeln könnten. Darüber müsse jetzt vorurteilsfrei diskutiert werden.
Auch die positiven Erfahrungen, die im europäischen Ausland mit gesetzlichen Mindestlöhnen gemacht worden seien, dürften nicht außer acht gelassen werden. Dazu zählten beispielsweise Großbritannien oder Frankreich.
Quelle und Kontaktadresse:
ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft e.V.
Potsdamer Platz 10, 10785 Berlin
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