Arbeitgeberverbände der Zeitarbeit bekräftigen erneut ihre Forderung nach einem Mindestlohn / Ohne Mindestlohn in der Zeitarbeit drohen massive soziale Verwerfungen
(Münster) - Nach Vorlage einer ausführlichen Begründung zur Aufnahme der Zeitarbeitsbranche in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz haben die beiden Arbeitgeberverbände, der Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ) und der Bundesverband Zeitarbeit (BZA) die Politik um eine sachgerechte Prüfung ihres Anliegens gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Bundesregierung nun Wort hält und mit der Aufnahme der Zeitarbeit in das Entsendegesetz die Grundlage für die Allgemeinverbindlicherklärung unseres Mindestlohn-Tarifvertrags schaffen wird, sagte der BZA-Präsident Volker Enkerts. Der von beiden Verbänden mit den DGB-Gewerkschaften ausgehandelte Branchen-Mindestlohn soll 7,31 Euro im Westen und 6,36 Euro im Osten betragen. Die große Koalition hatte festgelegt, dass auf Aufnahmeantrag der Arbeitgeber und Gewerkschaften bis zum 31. März 2008 die Branchen ins Entsendegesetz aufgenommen werden, die eine Tarifbindung von 50 Prozent aufweisen. Über ihre Tarifverträge repräsentieren iGZ und BZA etwa zwei Drittel aller Beschäftigten in der Branche.
Im Falle konkurrierender Tarifverträge sieht der Änderungsentwurf des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes bei der Aufnahme einer Branche vor, dass bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen ein Tarifvertrag für allgemeinverbindlich erklärt werden kann. Dieser richtige Grundsatz dürfe nun nicht unter Verweis auf angeblich zu hohe Tarifbindung oder vorhandener Tarifkonkurrenzen wieder in Frage gestellt werden, forderte der iGZ-Bundesvorsitzende Volker Homburg. Im Vordergrund der Entscheidung über die Notwendigkeit eines Mindestlohns darf nicht die Frage der Tarifbindung stehen, sondern ob die bestehenden Tarife den Arbeitnehmern auskömmliche Löhne garantieren und auch vor dem Lohndruck von außen hinreichend abgesichert sind, so BZA-Präsident Volker Enkerts. Beides sei in der Zeitarbeitsbranche höchst fraglich, denn durch die Anfang 2009 bevorstehende Öffnung des Arbeitsmarktes für die neuen EU-Oststaaten drohe ein massiver Druck von außen. Überdies seien Dumping-Haustarifverträge mit Einstiegslöhnen von weit unter 6,00 Euro keine Seltenheit. Es dürfe jedenfalls nicht so sein, dass eine Minderheit in der Zeitarbeitsbranche niedrigere Billiglöhne schützen wolle und sachgerechte tariflich ausgehandelte Mehrheitslösungen auf Dauer torpedieren könne, so Homburg und Enkerts.
Wir fordern deshalb den Gesetzgeber auf, für diese Fälle gesetzliche Entscheidungskriterien zu schaffen, so Enkerts. Der Entwurf des Bundesarbeitsministeriums zur Änderung des Entsendegesetzes sieht hier nach dem so genannten Repräsentationsprinzip vor, denjenigen Tarifvertrag für allgemeinverbindlich zu erklären, der die meisten Arbeitnehmer organisiert. Dies könne mit Tarif- oder Mindestlöhnen unter sechs Euro aber nicht erreicht werden. Der vorgelegte iGZ-BZA-DGB-Mindestlohn-Tarifvertrag unterstütze das politische Ziel, zukünftig die Abhängigkeit von staatlichen Transferleistungen bei Zeitarbeitskräften im Helferbereich zu verringern. Uns geht es nicht um Verdrängungswettbewerb, sondern um den notwendigen Mindestschutz des mit fast 35 Prozent relativ großen Helferanteils in der Branche, betonte Homburg.
Beide Verbände zeigten sich zuversichtlich, dass die Koalitionspartner jetzt zügig zu einer vernünftigen Entscheidung kommen werden, die nur lauten könne, dass ein allgemeinverbindlicher Mindestlohn in der Zeitarbeitsbranche zur Vermeidung sozialer massiver Verwerfungen dringend notwendig sei.
Quelle und Kontaktadresse:
iGZ Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V.
Simone Kemper, Pressesprecherin
Erphostr. 56, 48145 Münster
Telefon: (0251) 9811217, Telefax: (0251) 9811229
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