Arbeitgeberverband Zeitarbeit fordert rasche Umsetzung des Mindestlohnkompromisses / Koalitionsfahrplan auch für Zeitarbeitsbranche beschleunigen
(Münster) - Vor der morgigen (23. August 2007) Kabinettsklausur der Bundesregierung in Meseberg, in der auch die Mindestlohn-Pläne der großen Koalition konkretisiert werden sollen, appellierte der Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ) noch einmal eindringlich an die verantwortlichen Politiker, dort auch den bisherigen Fahrplan für einen Branchenmindestlohn in der Zeitarbeit zu beschleunigen.
Nach dem Quasi-Durchbruch für die Postdienstleister die Spitzen der großen Koalition verständigten sich am Montagabend (20. August 2007) darauf, bei einer entsprechenden Einigung der Tarifparteien der deutschen Postbranche diese in das Entsendegesetz aufzunehmen - darf auch die Zeitarbeitsbranche nicht noch länger außen vor bleiben, so der iGZ-Bundesgeschäftsführer Werner Stolz. Schließlich erfülle sie als einzige Branche schon jetzt die aufgestellten Kriterien für eine Aufnahme in das Arbeitnehmerentsendegesetz.
So haben der iGZ und der Bundesverband Zeitarbeit (BZA), die zusammen über zwei Drittel aller organisierten Zeitarbeitsunternehmen vertreten, bereits vor einem Jahr gemeinsam mit den Einzelgewerkschaften beim DGB die Voraussetzung für eine Aufnahme der Zeitarbeitsbranche in das Arbeitnehmerentsendegesetz geschaffen, in dem sie einen bundesweit gültigen Mindestlohntarifvertrag abgeschlossen haben, erklärte iGZ-Bundesgeschäftsführer Werner Stolz. Dieser legt in der untersten Lohngruppe 7,15 Euro im Westen und 6, 22 Euro im Osten fest.
Jetzt gelte es, die vereinbarten Standards für alle verbindlich abzusichern und Dumpinganbieter aus dem In- und Ausland dazu zu verpflichten, faire und sozialverträgliche Löhne zu zahlen. Denn noch immer gebe es Firmen, die ihren Mitarbeitern teilweise bis zu zwei Euro weniger Stundenlohn zahlen. Dumpingangebote, die hausgemacht sind und dem guten Ruf der Branche massiv schaden.
Da ausländische Verleihunternehmen ohne eine Mindestlohnregelung in der Zeitarbeitsbranche nicht verpflichtet sind, deutsche Tarifniveaus einzuhalten, besteht ähnlich wie in der Bauwirtschaft oder bei den Gebäudereinigern die reale Gefahr, dass ausländische Arbeitnehmer hier zu Löhnen tätig werden, die weit unter den Bedingungen inländischer Zeitarbeitnehmer und noch viel weiter unter den Bedingungen inländischer Stammarbeitnehmer liegen, so Stolz. Dies gelte umso mehr vor dem Hintergrund, dass der deutsche Arbeitsmarkt 2009 oder, wie derzeit diskutiert, sogar vorher für die neuen EU-Oststaaten geöffnet wird.
Hier das Kind zunächst in den Brunnen fallen zu lassen und erst dann die Situation neu zu sondieren, hätte verheerende Auswirkungen auf den deutschen Zeitarbeitsmarkt, so Stolz. Wir fordern daher die Bundeskanzlerin Angela Merkel auf, für die Einführung eines branchenspezifischen Mindestlohns in der Zeitarbeit morgen (23. August 2007) in Meseberg ein positives Signal zu geben.
Der iGZ ist der mitgliederstärkste Arbeitgeberverband der Zeitarbeitsbranche. Er vertritt die Interessen von rund 1 100 Mitgliedsunternehmen mit etwa 2 980 Niederlassungen.
Quelle und Kontaktadresse:
iGZ Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V.
Simone Kemper, Pressesprecherin
Erphostr. 56, 48145 Münster
Telefon: (0251) 9811217, Telefax: (0251) 9811229
Weitere Pressemitteilungen dieses Verbands
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Facebook. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von X. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen

