Arbeitgeberverband Zeitarbeit rechnet mit Aufnahme der Branche in das Arbeitnehmerentsendegesetz / „Zeitarbeitsregeln fair und sachgerecht gestalten“
(Münster) - Nachdem der Bundestag heute (13. Dezember 2007) den Weg für den Post-Mindestlohn frei gemacht hat, sollte der Gesetzgeber als nächsten Schritt nun die Weichen für die Aufnahme der Zeitarbeit in das Arbeitnehmerentsendegesetz stellen.
„Wir haben unser Soll bereits erfüllt und sämtliche Voraussetzungen, die die große Koalition für die Aufnahme in das Arbeitnehmerentsendegesetz aufgestellt hat, geschaffen.“, erklärte der Bundesgeschäftsführers des Arbeitgeberverbandes von mittelständischen Zeitarbeitsunternehmen (iGZ e.V.), Werner Stolz, heute (13. Dezember 2007) in Münster. Im Juni letzten Jahres hat sich der iGZ gemeinsam mit dem Bundesverband Zeitarbeit BZA und den DGB-Gewerkschaften auf einen Tarifvertrag zur Regelung von Mindestarbeitsbedingungen in der Zeitarbeit geeinigt. Dieser ausgehandelte Tarifvertrag, der für 2008 einen Mindestlohn von 7, 31 Euro um Westen und 6, 22 Euro im Osten vorsieht, gilt für über 70 Prozent aller Zeitarbeitnehmer. Der iGZ rechnet damit, dass dieser Tarifvertrag über eine Erweiterung des Arbeitnehmerentsendegesetzes im kommenden Jahr für allgemeinverbindlich erklärt wird. Hintergrund der gemeinsamen Initiative sei vor allem die für 2009 anvisierte Öffnung des Arbeitsmarktes für die neuen EU-Oststaaten. Diese ermögliche es Beschäftigten auch aus den EU-Beitrittsländern in Deutschland zu ihren eigenen Bedingungen zu arbeiten. „Vor der damit drohenden Dumpingkonkurrenz müssen wir uns und unsere Arbeitnehmer schützen“, so Stolz. Aber auch der inländische Lohnunterbietungswettbewerb macht der Branche zu schaffen. So gebe es noch immer Firmen, die auf Grundlage der zahlreichen „christlichen“ Haustarifverträge teilweise fast drei Euro weniger Stundenlohn zahlen. „Damit arbeitsmarktpolitische Verwerfungen und ein verhängnisvoller Unterbietungswettbewerb nicht stattfinden können, wollen wir die verbindliche Einhaltung der erreichten Sozialstandards für die Arbeitnehmerschaft und faire Spielregeln für alle Anbieter erreichen“.
Stolz betonte, dass die Mindestlohn-Initiative keineswegs, wie häufig gemutmaßt, eine Initiative der Großen sei, um sich zu Lasten der Kleinen und Mittelständler Wettbewerbsvorteile zu sichern. „Der iGZ, der die Interessen von 1.200 kleinen und mittelständischen Zeitarbeitsunternehmen vertritt, war schließlich der Vorreiter in Sachen Mindestlohn“, erinnerte Stolz. „Das Bündnis in der Branche wird immer größer: kleine regionale Zeitarbeitsanbieter, mittelständische Personaldienstleister und große Zeitarbeitsunternehmen wehren sich gemeinsam gegen Dumpinglöhne, die dem Ruf der Branche massiv schaden und keinen fairen Wettbewerb national wie international garantieren können.“ Stolz riet den Unentschlossenen innerhalb der großen Koalition deshalb dazu, zum Wort der Kanzlerin zu stehen und einer Aufnahme der Branchen, die die Kriterien erfüllen, in das Arbeitnehmerentsendegesetz zu ermöglichen.
Auch warnte der iGZ-Bundesgeschäftsführer davor, die Lockerungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes wieder rückgängig zu machen und der Zeitarbeit erneut Fesseln anzulegen. „Neue Restriktionen, wie etwas begrenzte Überlassungszeiten oder maximale Beschäftigungsquoten lösen kein einziges Problem.“ Sie würden vor allem diejenigen treffen, die nur sehr schwer einen Zugang auf den Arbeitsmarkt finden. „Die Zeitarbeit hat uns die allseits erwünschte Beschäftigungsdynamik bei der Arbeitslosenvermittlung gebracht“, so Stolz weiter. „Diese Erfolge dürfen nicht kaputtgemacht werden.“
Quelle und Kontaktadresse:
iGZ Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V.
Simone Kemper, Pressesprecherin
Erphostr. 56, 48145 Münster
Telefon: (0251) 9811217, Telefax: (0251) 9811229
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