Pressemitteilung | Gesamtverband der Personaldienstleister (GVP) - Geschäftsstelle Münster
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Arbeitgeberverband Zeitarbeit widerspricht Spitzenverbänden der deutschen Wirtschaft: „Gegner sollen endlich über ihren ideologischen Schatten springen“ / Kleine, mittelständische und große Zeitarbeitsunternehmen für Mindestlohn

(Münster) - Der Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ) widerspricht der heute (11. Januar 2008) veröffentlichten gemeinsamen Erklärung der Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft BDA, BDI, DIHK und ZDH, in der diese sich gegen die beabsichtigte Änderung und Erweiterung des Entsendegesetzes wenden. Aus einem Gesetzentwurf des Bundesarbeitsministeriums war heute bekannt geworden, dass die Bundesregierung beabsichtige, das Arbeitnehmerentsendegesetz nun zügig auf weitere Branchen auszuweiten. Der Arbeitgeberverband, dem bundesweit rund 1 200 kleinere und mittelständische Betriebe angehören, bekräftigte noch einmal seine Forderung nach einer Aufnahme der Zeitarbeitsbranche in das Entsendegesetz und der Festlegung eines allgemeinverbindlichen Mindestlohns.

„Mit der zu erwartenden vollen EU-Arbeitnehmerfreizügigkeit droht auch unserer Branche ein massives Sozial- und Lohndumping“, so Stolz. „Dem müssen wir rechtzeitig Einhalt gebieten.“ Zwar halte auch der iGZ die volle Arbeitnehmerfreizügigkeit in Zeiten des gravierenden Fachkräftemangels für dringend erforderlich, „dies aber nur zu den Bedingungen der deutschen Sozialstandards“, so Stolz. Schon jetzt sei seine Branche der Dumpingkonkurrenz durch inländische Anbieter ausgesetzt, die auf Grundlage von Haustarifverträgen mit den sogenannten christlichen Gewerkschaften ihren Mitarbeitern teilweise Stundenlöhne unter fünf Euro zahlen. „Es kann nicht sein, dass der mit Zeitarbeit verbundene notwendige Flexibilitätsgewinn auf Kosten der Zeitarbeitnehmer geht“, so Stolz weiter. Wie der Bundesverband Zeitarbeit (BZA) plädiere der iGZ deshalb für eine tarifliche Mindestlohnschranke. Ein entsprechender Tarifvertrag zwischen den beiden großen Zeitarbeitgeberverbänden und den DGB-Gewerkschaften, die zusammen fast zwei Drittel der Zeitarbeitsbeschäftigten repräsentieren, liegt bereits vor. Dieser sieht einen Mindestlohn von 7, 31 Euro (West) und 6, 36 Euro (Ost) vor. „Die gemeinsame Initiative der beiden Verbände zeigt, dass kleine, mittlere und große Personaldienstleister in dieser Frage gemeinsam an einem Strang ziehen“, so Stolz weiter.

Auch die von der BDA vor einigen Wochen aufgestellten Kriterien fĂĽr eine Brancheneinbeziehung in das Arbeitnehmerentsendegesetz seien zweifelsfrei erfĂĽllt. Diese lauteten wie folgt:

- Beide Tarifvertragsparteien mĂĽssen die Allgemeinverbindlichkeit wollen,
- eine beträchtliche Zahl der Arbeitnehmer muss unter den jeweils geltenden Tariflöhnen beschäftigt werden,
- es muss sich um die unterste Lohngruppe der Branche handeln,
- dieser Mindestlohn darf auch im Verhältnis zu den niedrigsten Entgelten anderer Branchen nicht überdurchschnittlich sein.

„Die vereinbarten Lohnunterschranken sind marktfähig und vernichten keine Arbeitsplätze“, betonte Stolz. „Wer das Gegenteil behauptet, scheint sich in der Debatte mehr von ideologischen als von sachlichen Erwägungen leiten zu lassen. Denn von den rund 200 000 Helfern, für die der Mindestlohn überhaupt relevant sei, würden bereits jetzt etwa 90 Prozent dieses Niveau erreichen. „Das zeigt, dass die von uns vereinbarten Mindestlöhne sowohl im Westen als auch im Osten auf dem Markt realisierbar sind“.

Auch verfassungsrechtlich sei die bestehende Tarifkonkurrenz unbedenklich. Der Verband beruft sich dabei unter anderem auf das Rechtsgutachten des Kölner Rechtswissenschaftlers Prof. Peter Hanau, wonach der Tarifvertrag vorrangig ist, der dem gesetzlichen Leitbild des „Equal Pay“ (gleiche Bezahlung wie für die Stammbeschäftigten) am nächsten kommt. „Dieses Kriterium erfüllt der iGZ/BZA-DGB-Mindestlohntarifvertrag eindeutig“, so Stolz. „Ich bin deshalb sicher, dass die Bundesregierung Wort halten und das Gesetzgebungsverfahren im Frühjahr abschließen wird“.

Stolz rief die Gegner eines Mindestlohns in der Zeitarbeit dazu auf, über ihren ideologischen Schatten zu springen und ihren Kurs im Interesse einer nachhaltigen Sicherung sozialer Standards in der Zeitarbeit zu ändern. „Nicht der beabsichtigte Mindestlohn für Zeitarbeitnehmer vernichtet Arbeitsplätze, sondern die von vielen Seiten geforderten neuen Einschränkungen dieser Beschäftigungsform“, warnte Stolz. Das bestätige auch die im Dezember veröffentlichte Studie des Instituts für Wirtschaft und Gesellschaft (IWG) in Bonn. Dort heißt es: „Ohne die möglichst ungehinderte Entfaltung der Zeitarbeit gäbe es heute in Deutschland hunderttausende Arbeitsplätze weniger“.

Stolz warnte Politik und Gewerkschaften an dieser Stelle deshalb noch einmal eindringlich davor, die Integrations- und Flexibilisierungsfunktion der Zeitarbeit durch neue Regulierungen leichtfertig aufs Spiel zu setzen. „Die Zeitarbeit garantiert sozial- und marktverträgliche Lohn- und Arbeitsbedingungen und ist binnen der letzten Jahre zum festen Bestandteil eines flexiblen Arbeitsmarktes avanciert. Sie muss deshalb auch endlich als eigenständige Branche begriffen werden, für die ein eigener branchengerechter Rahmen gilt.“ Die von Kritikern geforderte Angleichung an ein konventionelles Arbeitsverhältnis durch Einführung eines ausnahmslosen „Equal Pay“ und die Schaffung neuerlicher Restriktionen wie die Begrenzung der Überlassungsdauer oder aber die Festlegung maximaler Beschäftigungsquoten würden schrittweise die mit Zeitarbeit verbunden Chancen und damit zugleich die Perspektive vieler Menschen – gerade der Langzeitarbeitslosen und Geringverdiener –, über Zeitarbeit wieder auf dem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen, zerstören.

Quelle und Kontaktadresse:
iGZ Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V. Simone Kemper, Pressesprecherin Erphostr. 56, 48145 MĂĽnster Telefon: (0251) 9811217, Telefax: (0251) 9811229

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