Arbeitsfähig nach Aktenlage? / DGVP kritisiert Praktiken des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen
(Heppenheim) - Werden krank geschriebene Patienten vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) für arbeitsfähig erklärt, ohne dass sie den Dienst überhaupt zu Gesicht bekamen, sollen sie Widerspruch einlegen. Dazu rät jetzt die Deutsche Gesellschaft für Versicherte und Patienten (DGVP).
Zunehmend erhält die Patientenvertretung Berichte von Patienten, denen genau dies passiert: sie werden vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung für arbeitsfähig erklärt, ohne dass sie untersucht wurden.
So wurde zum Beispiel eine arbeitslose Patientin von ihrer Krankenkasse für arbeitsfähig erklärt und zum Arbeitsamt beordert, obwohl eine Krankschreibung durch ihren Arzt vorlag. Im Arbeitsamt teilte man ihr mit, dass sie bereits die Dritte an diesem Tag sei, die von ihrer Krankenkasse verpflichtet wurde, sich wieder zur Vermittlung zu melden.
Die Kasse hatte ein Gutachten durch den Medizinischen Dienst erstellen lassen, ohne die Patientin zu informieren; einen Mitarbeiter des MDK hatte die Patientin überhaupt nicht zu sehen bekommen.
Nach ihrem Widerspruch gegen den Bescheid der Krankenkasse wurde ihre Arbeitsunfähigkeit durch die Kasse wieder anerkannt. "Das Beispiel zeigt, dass der Medizinische Dienst nicht dazu beiträgt die Qualität der medizinischen Versorgung zu prüfen und damit für den Patienten tätig ist, sondern lediglich als 'Sparkommissar' der Kassen genutzt wird", stellte DGVP-Präsident Ekkehard Bahlo fest.
Die Deutsche Gesellschaft für Versicherte und Patienten (DGVP) fordert von daher dazu auf, derartige Feststellungen der Arbeitsfähigkeit durch die Krankenkasse nach Aktenlage nicht einfach hinzunehmen, sondern dagegen Widerspruch einzulegen.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutsche Gesellschaft für Versicherte und Patienten e.V. (DGVP)
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