Arbeitsgericht Hamburg erlässt einstweilige Verfügung gegen H&M
(Berlin) - Auf Antrag des Gesamtbetriebsrates hat das Arbeitsgericht Hamburg gestern Nachmittag eine einstweilige Verfügung gegen H&M bundesweit erlassen, bei ihren Telefonanlagen entsprechend einer Gesamtbetriebsvereinbarung die Funktionstasten zu deaktivieren, die eine akustische Raumüberwachung und somit auch das Abhören der Betriebsratsbüros ermöglichen.
"Wir können ein Abhören von Betriebsräten nicht beweisen", so Johann Rösch, der zuständige ver.di-Sekretär aus der ver.di-Bundesverwaltung, "können dies aber auch nicht ausschließen. Dieser Vorgang zeigt deutlich, wie unwichtig H&M die Umsetzung einer Gesamtbetriebsvereinbarung war und wie schlampig mit dem Datenschutz umgegangen wurde."
Besonders dreist sei es, wenn die Unternehmensleitung den Betriebsräten, die den Vorgang aufgedeckt hätten, nun unterstellten, sie hätten falsche eidesstattliche Versicherungen abgegeben. Diese Vorgehensweise entspreche leider der H&M-Unternehmenskultur. Der Vorgang bedürfe jetzt einer gründlichen Aufarbeitung im Unternehmen. "Eine öffentliche Entschuldigung der Unternehmensleitung bei den Beschäftigten ist das Mindeste, was es geben muss", sagte Rösch.
Quelle und Kontaktadresse:
ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft, Bundesvorstand
Pressestelle
Paula-Thiede-Ufer 10, 10179 Berlin
Telefon: (030) 6956-0, Telefax: (030) 6956-3001
Weitere Pressemitteilungen dieses Verbands
- ÖPNV am Limit: Studie fordert Neustart für Finanzierung
- Nur noch ein Jahr bis zum Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung: ver.di fordert verlässliche Standards für Pädagogik und Personal
- Haushaltsentwurf 2025 gefährdet Handlungsfähigkeit der Jobcenter: Massive Kürzung des Gesamtbudgets droht Arbeitsmarktintegration zu lähmen