Pressemitteilung | Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW)

Arbeitsmarkt: Vermittlungsgutscheine sind bislang ein Flop

(Köln) - Nach wie vor schalten Arbeitslose auf der Suche nach einem neuen Job nur selten private Arbeitsvermittler ein – trotz der Vermittlungsgutscheine, die seit einem Jahr als Reaktion auf die geschönten Erfolgsstatistiken der Bundesanstalt für Arbeit ausgegeben werden. Auf diese Schecks haben Menschen Anspruch, die mindestens drei Monate arbeitslos sind und Arbeitslosengeld oder -hilfe beziehen.

Die Gutscheine haben einen Wert von 1.500 bis 2.500 Euro – je nachdem, wie lange der Arbeitslose schon „Kunde“ beim Amt ist. Mit dem Blankoscheck kann ein Arbeitsloser einen privaten Arbeitsvermittler seiner Wahl beauftragen. Hat der Vermittler Erfolg, kann er den Scheck beim Arbeitsamt einlösen. Das ist jedoch nur selten der Fall: Im vergangenen Jahr wurden zwar 206.900 Gutscheine ausgegeben, aber nur 13.000 eingelöst. Und auch in diesem Jahr sieht es bisher nicht viel besser aus.

Dass dieses neue Projekt nicht von Erfolg gekrönt ist, hat mehrere Gründe:

Erstens werden die Gutscheine von den Arbeitsämtern nur zögerlich ausgestellt. Im vergangenen Jahr bekam nicht einmal jeder Zehnte der über 2,5 Millionen anspruchsberechtigten Arbeitslosen ein solches Papier ausgehändigt. Möglicherweise hat die Bundesanstalt Vorbehalte, die eigene Konkurrenz finanziell zu fördern.

Zweitens ist der Gutschein für einen privaten Arbeitsvermittler kein sonderlich verlockendes Geschäft. So können die Arbeitslosen mehrere Vermittler gleichzeitig beauftragen – das Honorar erhält aber nur der schnellste. Zudem ist die Höhe des Entgelts wenig attraktiv. Marktüblich ist in der Vermittlung das Zwei- bis Dreifache des Bruttomonatseinkommens. Typischerweise sind das insgesamt also rund 6.000 Euro. Diese Vergütung hatte die Bundesregierung in ihrem ersten Gesetzesentwurf auch vorgesehen, auf Druck der Gewerkschaften aber deutlich gesenkt.

Quelle und Kontaktadresse:
Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW) Gustav-Heinemann-Ufer 84-88, 50968 Köln Telefon: 0221/49811, Telefax: 0221/4981592

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