Pressemitteilung | Deutsches Rotes Kreuz e.V. (DRK) - Generalsekretariat

Arbeitsmarktpolitik / 2. Juli: Anhörung im Bundestag / Öffentlich geförderter Arbeitsmarkt für Menschen mit besonderen Vermittlungshemmnissen begrüßenswert / Volumen aufstocken

(Berlin) - Das Deutsche Rote Kreuz (DRK) begrüßt die Initiativen der Bundesregierung, einen öffentlich geförderten Arbeitsmarkt für Menschen mit besonderen Vermittlungshemmnissen zu schaffen. Zur heutigen (2. Juli 2007) öffentlichen Anhörung im Bundestag weist das DRK allerdings darauf hin, dass die im Gesetzentwurf vorgesehenen Mittel nur für die Förderung von rund 100.000 Personen ausreichten. Damit käme rechnerisch nur jeder vierte Langzeitarbeitlose, der durch Alter, gesundheitliche Einschränkungen oder fehlende Qualifikation ohne Perspektive am Arbeitsmarkt ist, in den Genuss eines staatlich geförderten Arbeitsplatzes.

Clemens Graf von Waldburg-Zeil, Generalsekretär des Deutschen Roten Kreuzes, sagt: „Die guten Nachrichten über die positive Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt dürfen über ein ernstes Problem nicht hinwegtäuschen: In Deutschland sind nach wie vor etwa 1,5 Millionen Menschen langzeitarbeitslos und ohne berufliche Perspektiven. Wir begrüßen daher ausdrücklich, dass sich die Bundesregierung der Menschen mit besonderen Vermittlungshemmnissen nun annimmt.“

Das Gesamtvolumen der geplanten Förderung reicht nach Auffassung des DRK allerdings nicht aus. Die Bundesagentur für Arbeit geht davon aus, dass etwa 400.000 Langzeitarbeitslose von besonderen Vermittlungshemmnissen betroffen sind. Aus finanziellen Gründen ist die Zahl der öffentlich geförderten Beschäftigungsverhältnisse nach dem vorliegenden Gesetzentwurf auf rund 100.000 Personen begrenzt. Daher hält das DRK eine Aufstockung der entsprechenden finanziellen Mittel zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit und Ausbildungsplatznot für dringend notwendig.

Auch die Höchstförderung von 75 Prozent ist nach Auffassung des DRK nicht angemessen, da das DRK weiterhin davon aus geht, dass die zusätzlich geschaffenen Stellen für Menschen mit besonderen Vermittlungshemmnissen kaum wirtschaftliche Erträge erbringen können.

Das DRK sieht als vorrangiges Ziel des Gesetzes, Menschen mit Vermittlungshemmnissen sozial zu integrieren. Daher hält das DRK es für wichtig, dass eine öffentlich geförderte Beschäftigung freiwillig aufgenommen wird.

Das Deutsche Rote Kreuz sieht sich in der Lage, in den nächsten Jahren bei optimaler Förderung 3.000 bis 5.000 Stellen für Menschen mit besonderen Vermittlungshemmnissen anzubieten.

Im „Europäischen Jahr der Chancengleichheit für alle“ wirbt das DRK mit einer eigenen Kampagne für ein umfassendes Verständnis von Integration, für Chancengleichheit und ein respektvolles Miteinander. Weitere Informationen finden Sie unter www.drk.de/integration.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutsches Rotes Kreuz e.V. (DRK), Generalsekretariat Pressestelle Carstennstr. 58, 12205 Berlin Telefon: (030) 85404-0, Telefax: (030) 85404-450

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