Pressemitteilung | Baden-Württembergischer Handwerkstag e.V.

Asbest in Gebäuden – die versteckte Gefahr

(Stuttgart) - „Asbest ist ein krebserzeugender Stoff, der mit dem bloßen Auge häufig nicht zu erkennen ist. Für den Schutz der Gesundheit ist es daher unerlässlich, umfassend über die Risiken und den richtigen Umgang mit den gefährlichen Fasern informiert zu sein. Unser neues Faltblatt zeigt übersichtlich, was es bei Arbeiten an betroffenen Häusern zu beachten gilt und wie wichtig die Zusammenarbeit mit geschulten Fachleuten ist“, erklärt Umweltministerin Thekla Walker.

Handwerkbetriebe müssen informiert werden

Bis in die frühen 90er-Jahre hinein wurden im Baugewerbe vielfach asbesthaltige Materialien verwendet. Bei vielen dieser Gebäude steht nun eine Renovierung an. Mit der Ende 2024 novellierten Gefahrstoffverordnung wurden Informations- und Mitwirkungspflichten für Personen eingeführt, die Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten an älteren Gebäuden beauftragen. Sie müssen den Handwerksunternehmen bereits vorab alle vorliegenden Informationen über die Bau- und Nutzungsgeschichte zur Verfügung stellen, die Rückschlüsse darauf zulassen, ob Asbest vorhanden sein könnte. Kann Asbest nicht ausgeschlossen werden, muss gegebenenfalls eine technische Erkundung mit Probenahmen durchgeführt werden.

Sicherheit von Kunden und Beschäftigten

„Unsere Betriebe stehen täglich auf Baustellen und tragen eine große Verantwortung – nicht nur für die Qualität ihrer Arbeit, sondern auch für die Sicherheit von Beschäftigten und Kunden. Gerade beim Thema Asbest ist es entscheidend, dass Handwerkerinnen und Handwerker über klare Informationen verfügen und Bauherren ihre Mitwirkungspflichten ernst nehmen. Nur wenn beide Seiten zusammenwirken, können wir Gesundheitsrisiken vermeiden und Sanierungen sicher umsetzen. Mit dem neuen Flyer schaffen wir hierfür eine wichtige Grundlage“, sagt Rainer Reichhold, Präsident des Baden-Württembergischen Handwerkstags (Handwerk BW).

Schon kleinste Fasermengen gefährlich

Das Faltblatt soll die Menschen in Baden-Württemberg für die Gefahren von Asbest sensibilisieren und über die Risiken im Umgang mit dem Stoff aufklären. Wer renoviert, umbaut oder ein Gebäude abreißt, sollte unbedingt Fachleute hinzuziehen. Da bereits kleinste Fasermengen die Gesundheit schwer schädigen können, gehören Arbeiten an asbesthaltigen Materialien ausschließlich in die Hände geschulter Fachbetriebe. Auch Privatpersonen müssen beim Umgang mit Asbest die für private Haushalte geltenden Regelungen der Gefahrstoffverordnung beachten: Sie dürfen nur die nach der Gefahrstoffverordnung zulässigen Arbeiten durchführen und sind verpflichtet, die Entstehung, Freisetzung und Ausbreitung von Asbestfasern sowie von potenziell asbestfaserhaltigem Staub so weit wie möglich zu verhindern.

Risiken bei Beschädigung

Solange asbesthaltige Produkte keinen erhöhten Verschleiß oder Beschädigungen aufweisen und die Fasern fest im Material gebunden sind, bestehen keine Gesundheitsrisiken. Kritisch wird es jedoch, wenn sie bearbeitet oder zerstört werden. Dies kann insbesondere bei folgenden Arbeiten der Fall sein:
• Entfernen von Putzen, Estrichen, Bodenbelägen, Fliesen oder Tapeten
• Schleifen von Decken-, Wand- und Bodenflächen
• Austausch oder Einbau von Fenstern, Türen oder Heizungen
• Abbruch von Gebäuden oder Gebäudeteilen

Der Flyer „Asbest in Gebäuden – die versteckte Gefahr“ steht auf der Internetseite des Umweltministeriums zum Bestellen oder Herunterladen bereit. Dort finden Interessierte auch weitere Informationen zum Thema Asbest beim Bauen im Bestand.

Für Unternehmen im Land ist der Flyer zudem beim Baden-Württembergischen Handwerkstag als Download verfügbar: www.handwerk-bw.de/asbest

Quelle und Kontaktadresse:
Baden-Württembergischer Handwerkstag e.V., Sabrina Kreuzer, Manager(in) Kommunikation, Heilbronner Str. 43, 70191 Stuttgart, Telefon: 0711 263709-0

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