Auch Erwerbslose haben Urlaubsanspruch
(Stuttgart) - "Schnallt den Gürtel enger", lautet das geflügelte Wort. Wer ohne Arbeit ist, kennt den Spruch mit der Forderung, sich einzuschränken und Verzicht zu üben. Doch rein rechtlich gilt der Anspruch auf Ferien auch für Arbeitslose. Dieses Anrecht ist allerdings mit einigen Fallstricken versehen. Darauf wies der ACE Auto Club Europa am 15. Juni in Stuttgart hin. Danach dürfen Erwerbslosen bis zu 18 Wochentagen im Jahr in Urlaub fahren. Aber nur wenn dafür eine Genehmigung der Arbeitsagentur vorliegt, sind Komplikationen so gut wie ausgeschlossen. Andernfalls können Unterhaltszahlungen eingestellt werden. Schließlich sind Arbeitslose per Verordnung auch gehalten, zwecks Arbeitsvermittlung erreichbar zu sein.
In den ersten drei Monaten der Erwerbslosigkeit gibt es laut ACE ein "Ja" des Arbeitsvermittlers ohnehin nur in "begründeten Ausnahmefällen". Sieht die Behörde den Urlaubsanspruch als begründet an, laufen die monatlichen Zahlungen weiter. Ab dem vierten Monat ohne Beschäftigung kann ein Urlaubsantrag nur dann abgelehnt werden, wenn in der fraglichen Zeit konkrete Vermittlungsmöglichkeiten bestehen. Andererseits müssen Arbeitslose ihre Urlaubdispositionen gewöhnlich recht kurzfristig treffen, denn die behördliche Zustimmung zum Urlaub erfolgt in der Regel frühestens zwei Wochen vor Urlaubsantritt. Begründet wird diese Verfahrensweise von der Bundesagentur damit, dass es vorher nicht absehbar ist, ob während der vorgesehenen Urlaubszeit nicht doch Vermittlungschancen bestehen. Daher ist es nach Darstellung des ACE wenig ratsam, ohne vorheriges behördliches Einverständnis früh zu buchen, etwa um so in den Genuss eines günstigen Frühbucherrabattes zu kommen. Das Risiko, von der Agentur einen auf diese Weise gebuchten Urlaub nicht genehmigt zu bekommen, ist laut ACE erheblich.
Wurde bereits vor Verlust des Arbeitsplatzes und angesichts schulpflichtiger Kinder im Hause ein Familienurlaub gebucht, empfiehlt der ACE bei behördlichen Vorbehalten der Arbeitsagentur vorzurechnen, wie hoch die Kosten bei einem Reiserücktritt ausfallen würden.
Wer sich beim Amt abmeldet und so auf Arbeitslosengeld und Vermittlung verzichtet, muss laut ACE später auf die Frage gefasst sein, weshalb die Abmeldung erfolgt ist. Bei kurzen Abmeldungen vermuten Arbeitsvermittler nämlich gerne, dass die "offizielle" Arbeitslosigkeit nur deshalb unterbrochen wurde, um die Annahme eines wenig attraktiv erscheinenden Arbeitsangebots zu vereiteln. In diesem Fall verkürzt sich der Anspruch auf Arbeitslosengeld um bis zu vier Wochen. Den Verdacht kann ein Arbeitsloser entkräften, wenn er belegen kann, dass die Abmeldung nur wegen des geplanten Familienurlaubs erfolgte. Der nämlich gilt als wichtiger Grund für eine Abmeldung. Gleichwohl ist Vorsicht geboten. Denn wenn per Abmeldung bei der Agentur auf die Zahlung des Arbeitslosengeldes verzichtet wird, kann das auch den Krankenversicherungsschutz kosten. Deshalb empfiehlt der ACE, sich bei seiner Krankenkasse danach zu erkundigen, ob und wie Krankenkassenleistungen während Urlaubszeit weiter gewährleistet werden können.
Quelle und Kontaktadresse:
ACE Auto Club Europa e.V.
Schmidener Str. 233, 70374 Stuttgart
Telefon: 0711/53030, Telefax: 0711/5303168
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