Auch Soldatinnen haben ein Recht auf Gleichstellung
(Bonn) - Unverständnis und Kritik rufen beim Deutschen BundeswehrVerband die Pläne der Bundesregierung hervor, den Geltungsbereich des so genannten Gleichstellungsdurchsetzungsgesetzes nicht auf die Streitkräfte zu übertragen. "Gerade mit Blick auf die jetzt erfolgte Öffnung aller Verwendungen und Laufbahnen für Frauen muss der Gesetzgeber auch diesen nächsten Schritt tun, der zur faktischen Gleichstellung der Soldatinnen führen kann", sagt Verbandsvorsitzender Oberst Bernhard Gertz. Denn andere gesellschaftliche Lebensbereiche hätten gezeigt, dass der rechtlichen nicht immer die faktische Gleichstellung folge. Dies stellten auch die Autoren des Gesetzestextes in der Begründung fest.
"Zwar sind nicht sämtliche Bestimmungen auf die Bundeswehr zu übertragen, doch kann ohne großen Aufwand ein Ausnahmetatbestand für Soldatinnen in dem Gesetzeswerk geschaffen werden", sagt Gertz. Der Dienstgeber habe aufgrund seiner besonderen Fürsorgepflicht den Soldatinnen und Soldaten gegenüber ohnehin für Gleichstellung in seinem Bereich zu sorgen. Dies müsse auch gesetzlich verankert werden. Die "Ansprechstellen für spezifische Probleme weiblicher Soldaten" , die das Verteidigungsministerium eingerichtet hat, reichten da bei weitem nicht aus.
Das Ziel des Gleichstellungsdurchsetzungsgesetzes ist es, die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst entscheidend voranzubringen. Der Entwurf wurde am 28. März 2001 dem Bundestag zur Beschlussfassung zugeleitet.
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