Pressemitteilung | Bundesverband deutscher Banken e.V. (BdB)

Auf Geld vom Chef und Staat nicht verzichten

(Berlin) - Seit einem halben Jahrhundert können Arbeitnehmer Geld vom Chef dazu bekommen, um ihr Erspartes zu mehren. Im Sommer 1961 - vor 50 Jahren - verabschiedete die Bundesregierung das Vermögensbildungsgesetz (damals 312-DM-Gesetz). Mit ihm sollte die Vermögensbildung in Arbeitnehmerhänden gefördert werden. Millionen Bundesbürger haben seitdem die vermögenswirksamen Leistungen (VL) regelmäßig genutzt. Der geförderte Betrag wurde mehrfach heraufgesetzt.

Ein großes Vermögen lässt sich mit ihnen zwar nicht verdienen, ein kleines aber schon. Je nach Tarifvertrag oder betrieblicher Vereinbarung übernimmt der Chef einen Teil oder sogar die gesamte VL-Sparrate, die heute bei bis zu 40 Euro im Monat liegt, also bis zu 480 Euro im Jahr - zusätzlich zum Gehalt. Verzichten sollte man auf dieses Geld auf keinen Fall. Hinzu kommt, dass der Staat bestimmte Formen des VL-Sparens, insbesondere das so genannte Beteiligungssparen (dazu gehören beispielsweise Aktienfonds), mit Zulagen fördert, wenn der Arbeitnehmer bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreitet.

Voraussetzung ist, dass der Arbeitnehmer einen Sparvertrag nach dem so genannten 480-Euro-Gesetz abschließt. Dieser Vertrag läuft sechs Jahre. Bevor der Sparer über die angesammelte Summe verfügen kann, muss der Vertrag noch maximal ein Jahr ruhen. Wer möchte, kann seine VL-Leistungen auch für eine betriebliche Altersversorgung nutzen.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband deutscher Banken e.V. (BdB) Pressestelle Burgstr. 28, 10178 Berlin Telefon: (030) 16630, Telefax: (030) 16631399

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