Augen auf vor dem Goldverkauf / Pfandkredit statt Verkauf
(Stuttgart) - Es muss nicht immer der Verkauf der goldenen Schmuckstücke sein, um kurzfristig zu neuer Liquidität zu kommen: Angesichts anhaltend hoher Goldpreise rät der Zentralverband des Deutschen Pfandkreditgewerbes Verbrauchern dazu, vor einem Verkauf die Angebote von Goldankäufern sorgfältig zu prüfen und auch die Alternative der Beleihung mit in die Entscheidung einzubeziehen.
"Das schafft kurzfristige Liquidität und bietet gleichzeitig die Möglichkeit, die wertvollen Schmuckstücke wieder auslösen zu können, während sie bei einem Verkauf unwiederbringlich verloren sind", sagt Joachim Struck, der Vorsitzende des Zentralverbands, dem bundesweit rund 170 Pfandleihhäuser angeschlossen sind. Schmuck - vor allem aus Gold, Silber und Platin - gehört heute zu am häufigsten beliehenen Wertsachen in Deutschlands Pfandleihhäusern.
Gold hat momentan Hochkonjunktur: Der Goldpreis liegt derzeit in Euro mit einem Preis von umgerechnet knapp rund 812 Euro pro Feinunze (18.2.) auf einem Rekordhoch. Gold kostet damit mehr als doppelt so viel wie noch vor zwei Jahren. Der Höhenflug des Goldpreises beflügelt seit Monaten auch die Geschäfte der deutschen Pfandleihhäuser, die Schmuck, Medaillen, Münzen und Uhren mit hohem Goldanteil mit viel höheren Kreditsummen beleihen können als noch vor ein oder zwei Jahren.
Gleichzeitig hat der hohe Goldpreis zu einem wahren Boom beim Altgold-Verkauf geführt: Immer mehr Deutsche entschließen sich, ihre goldenen Reichtümer gegen Bargeld einzutauschen. Nicht immer machen Verbraucher dabei ein gutes Geschäft, wie die deutschen Verbraucherzentralen und auch die Mitglieder des Zentralverbands des deutschen Pfandkreditgewerbes wissen. "Verbraucher sollten sich deshalb vorab gut über die Marktpreise informieren", sagt Wolfgang Schedl, der Zentralverbands-Geschäftsführer.
Wichtig zu kennen sei vor allem der Preis pro Gramm der jeweiligen Legierung, sagt Niels Nauhauser, Geldanlageexperte der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Denn einen angemessenen Preis erzielen Kunden nicht überall: "Manche Händler versuchen offenbar, das lückenhafte Wissen und die Naivität verkaufsbereiter Goldbesitzer auszunutzen, indem sie ihnen viel zu niedrige Angebote unterbreiten", analysierte Anfang des Monats die "Welt". Besonders bei Schmuck liegt der reine Goldwert oft deutlich unter dem einstigen Kaufpreis - weil Design und die Arbeitsleistung des Juweliers - in der Regel nicht mit in den Goldwert einfließen.
Gleich wie hoch das Angebot des Händlers am Ende ist: Bei Goldankäufern sind der goldene Ehering, das geerbte Goldbesteck und die goldene Familienkette nach dem Verkauf für den Kunden unwiederbringlich verloren. Der Zentralverband der Deutschen Pfandkreditbetriebe rät deshalb: "Wer einen kurzfristigen Kredit benötigt, sich jedoch noch nicht sicher ist, ob er sich endgültig von seinem Eigentum trennen will, dem bietet das Leihhaus eine hervorragende Alternative", erklärt Schedl. Neben den oft höheren Beleihungswerten hat die Aufbewahrung im Pfandleihhaus einen weiteren entscheidenden Vorteil: Das Eigentum am Pfand geht nicht sofort verloren und das Pfand kann jederzeit wieder ausgelöst werden."
"Pfandkreditunternehmen haben kein Interesse daran, Wertgegenstände möglichst gering zu taxieren", sagt Verbandschef Struck. "Denn unser Verdienst hängt von der Höhe der gewährten Darlehen ab." Das Personal in den Mitgliedsfirmen sei deshalb speziell darauf geschult, den Marktwert der zur Beleihung angebotenen Gegenstände exakt zu schätzen. Der endgültige Beleihungsbetrag liegt dann in der Regel bei bis zu 80 Prozent des Wiederverkaufswertes. Wenn die Leihhaus-Kunden ihren kurzfristigen Engpass überwunden haben, holen sie ihre verpfändeten Gegenstände in aller Regel wieder ab: Mehr als neun von zehn Pfändern wurden 2009 von ihren Besitzern wieder ausgelöst.
Bei der Wiederabholung seines Wertgegenstandes zahlt der Verpfänder pro Monat Kreditlaufzeit ein Prozent Zins sowie eine Unkostenvergütung in gesetzlich festgelegter Höhe. Diese Gebühren sind vom Gesetzgeber in der "Verordnung über den Geschäftsbetrieb der gewerblichen Pfandleiher" vom 1. Februar 1961 festgeschrieben.
Quelle und Kontaktadresse:
Zentralverband des Deutschen Pfandkreditgewerbes e.V.
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