Ausbau der Täterprogramme als Auflage stärkt den Opferschutz
(Berlin) - Der Deutsche Richterbund unterstützt den Gesetzentwurf des Landes Rheinland-Pfalz, die strafrechtlichen Begleitbedingungen für die Beauflagung von Tätern zur Teilnahme an pädagogisch-therapeutischen Maßnahmen (sog. Täterprogramme) zu verbessern. Bei den Täterprogrammen handelt es sich um gewaltzentrierte und konfrontative Angebote an gewalttätige Personen, die im Wege von Unterstützungs- und Beratungsmaßnahmen eine Verhaltensänderung herbeiführen sollen.
Gerade die Teilnahme an diesen präventiv wirkenden Programmen sorgt insbesondere im Bereich der häuslichen Gewalt häufig dafür, dass der Kreislauf der Gewalttätigkeit gegen Familienangehörige durchbrochen wird, so das Präsidiumsmitglied des Deutschen Richterbundes Stefan Caspari.
Nach der geltenden Rechtslage ist die Verhängung von solchen Auflagen in Fällen, in denen das Verfahren entweder nach § 153 a StPO eingestellt wird oder es zu einer Verwarnung mit Strafvorbehalt kommt, nicht ohne weiteres möglich. Die Teilnahme an einem Täterprogramm als Weisung oder Auflage nach § 153 a StPO scheitert bislang häufig an den dort vorgesehenen Fristen. Als Bewährungsauflage oder -weisung bei einer Verwarnung mit Strafvorbehalt ist sie bislang sogar gänzlich unzulässig.
Die in diesen Fällen entstehende Lücke bei den Reaktionsmöglichkeiten, entweder auf die sinnvollen begleitenden Maßnahmen ganz zu verzichten oder Sanktionen wie Geldstrafen zu verhängen, wird durch den Gesetzentwurf geschlossen.
Geldstrafen treffen das Opfer der häuslichen Gewalt häufig mittelbar selbst, ohne das Verhalten des Täters entscheidend zu verändern. Mit der Stärkung der Möglichkeit, Täter zur Teilnahme an pädagogisch-therapeutischen Maßnahmen zu beauflagen, wird der Opferschutz hingegen deutlich verbessert, so Caspari.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Richterbund Bund der Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte e.V. (DRB)
Pressestelle
Kronenstr. 73-74, 10117 Berlin
Telefon: (030) 2061250, Telefax: (030) 20612525
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