Pressemitteilung | BTE - Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren

Ausbilder-Eignungs-Verordnung (AEVO) ausgesetzt

(Köln) - Das Bundeskabinett hat bekanntlich am 21. Mai beschlossen, die Ausbilder-Eignungs-Verordnung (AEVO) vom 1. August 2003 bis zum 31. Juli 2007 auszusetzen. Damit entfällt für Betriebe die Erfordernis Ausbilder einzusetzen, die die arbeits- und berufspädagogische Eignung in einer Prüfung nach der AEVO nachgewiesen haben. Textileinzelhändler, die bislang aufgrund dieser bürokratischen Hürde keine Azubis eingestellt haben, können damit ab der nächsten Ausbildungsrunde im Sommer eine Berufsausbildung anbieten.

Es bleibt aber bei dem Erfordernis, dass Ausbilder sowohl persönlich wie fachlich zur Ausbildung geeignet sein müssen. Nach wie vor muss auch ein Ausbildungsbetrieb die in der jeweiligen Ausbildungsordnung aufgeführten Mindestanforderungen entweder selbst oder mit der Hilfe von Partnern (Verbundausbildung) vermitteln können. Weitere Informationen bei der örtlichen IHK.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband des Deutschen Textileinzelhandels e.V. (BTE) An Lyskirchen 14, 50676 Köln Telefon: 0221/9215090, Telefax: 0221/92150910

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