Ausbildung im Medizinstudium: "Anforderungskatalog für Akademische Lehrpraxen" vorgelegt
(Berlin) - Damit reagiert der Arbeitskreis IV "Ausbildung und Weiterbildung" im Hartmannbund auf die 8. Novelle der Approbationsordnung für Ärzte. Danach müssen Studierende ein benotetes Blockpraktikum im Lehrfach Allgemeinmedizin absolvieren und können ein Wahltertial im Praktischen Jahr (PJ) in einer geeigneten allgemeinmedizinischen Lehrpraxis absolvieren.
Mit dem Katalog legt der Arbeitskreis nun eine standardisierte Form der Anforderungsinhalte außeruniversitärer Lehrpraxen für die Ausbildungsabschnitte im Lehrfach Allgemeinmedizin vor. "Diese Rahmenrichtlinien erheben nicht den Anspruch auf Vollständigkeit und sollen keinen Angriff auf die Lehrfreiheit der Universitäten und Hochschulen darstellen, jedoch sind sie als Anregung der längst fälligen fachlichen Diskussion gedacht", führt Dr. Klaus-Peter Schaps, Vorsitzender des Arbeitskreises "Ausbildung und Weiterbildung" im Hartmannbund aus und ergänzt, dass in der Vorbereitungsphase mit vielen Studenten, Lehrpraxeninhabern und allgemeinmedizinischen Fakultäten gesprochen wurde. Dabei sei es besonders wichtig gewesen, die positiven Aspekte der wenigen, bereits vorhandenen Anforderungskataloge unterschiedlicher Universitäten, zu übernehmen, und Anregungen der Befragten zu ergänzen.
Der Arbeitskreis "Ausbildung und Weiterbildung" im Hartmannbund ruft mit der Vorlage dieses Anforderungskataloges für die Akademische Lehrpraxis die Verantwortlichen der medizinischen Fakultäten Deutschlands auf, diesen Richtlinienkatalog mit dem Ziel zu diskutieren, ihn als verbindliche, bundeseinheitliche Lehraussage in die Ausbildungsordnung für das Lehrfach Allgemeinmedizin zu übernehmen.
Quelle und Kontaktadresse:
Hartmannbund - Verband der Ärzte Deutschlands e.V., Hauptgeschäftsstelle
Peter Orthen-Rahner, Leitung, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Schützenstr. 6 a, 10117 Berlin
Telefon: (030) 2062080, Telefax: (030) 20620829
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