Ausbildungsabgabe im sozialen Bereich setzt falsches Signal
(Berlin) - Das Deutsche Rote Kreuz (DRK) sieht in der von der Bundesregierung geplanten allgemeinen Ausbildungsplatzabgabe kein geeignetes Mittel, mehr Ausbildungsplätze und Ausbildungsmöglich- keiten zu schaffen. Darüber hinaus würde bei einer Umsetzung des Gesetzesentwurfes die besondere Situation im sozialen Bereich nicht berücksichtigt: Ausbildungen in Rettungsdienst-, Altenhilfe- oder Krankenpflegeschulen werden nicht auf die Ausbildungsabgabe angerechnet.
DRK-Generalsekretär Clemens Graf von Waldburg-Zeil unterstützt die Absicht der Bundesregierung, die Chancen von Jugendlichen auf eine Ausbildung zu fördern: Der vorliegende Gesetzentwurf ist aber in unseren Augen eine undifferenzierte Gesamtlösung. Die Einrichtungen im sozialen Bereich können allein aufgrund der Art ihrer Finanzierung und Reglementierung die Anzahl ihrer Ausbildungsplätze nicht selbst bestimmen." Die durch öffentliche Mittel, Sozialämter, Jugendämter und andere Kostenträger wie zum Beispiel Kranken- und Pflegekassen vorgegebenen Personalschlüssel im sozialen Bereich schränken den Handlungsspielraum drastisch ein.
Der DRK-Generalsekretär: Wir werden zur Kasse gebeten. Das große Engagement der schulischen Ausbildung von Rettungsassistenten, Alten und Krankenpflegern bleibt bei der bisherigen Gesetzesvorlage völlig unberücksichtigt. Das Rote Kreuz appelliert deshalb an die Regierung die Ausbildungsabgabe differenziert nach einzelnen Bereichen zu betrachten und bietet seine Mitarbeit bei der Entwicklung alternativer Anreize für Unternehmen an.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutsches Rotes Kreuz e.V. (DRK)
Carstennstr. 58, 12205 Berlin
Telefon: 030/85404-0, Telefax: 030/85404-450
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