Pressemitteilung | k.A.
Anzeige

Ausbildungsplatzabgabe

(Berlin) - Der Bundestag hat am 07. Mai mit den Stimmen der rot-grünen Koalition das Gesetz zur Einführung einer Ausbildungsplatzabgabe
(Berufsausbildungssicherungsgesetz) beschlossen. Gegenüber dem bisherigen Gesetzentwurf gibt es u.a. folgende Änderungen: Die Umlage wird nicht ausgelöst, wenn „eine verbindliche Vereinbarung insbesondere mit den Spitzenverbänden der deutschen Wirtschaft mit dem Ziel, alle jungen Menschen in Ausbildung zu bringen, nicht zustande gekommen, gescheitert oder für die Zielerreichung nicht geeignet ist“. Dem Vernehmen nach wird Bundeswirtschaftsminister Clement in Kürze Gespräche mit der Wirtschaft aufnehmen, um einen solchen „Ausbildungspakt 2004“ zustande zu bringen. Das Verfahren ist uns unklar, denn nach unserer Auffassung haben Wirtschaftsverbände nicht die Legitimation, für ihre Mitgliedsunternehmen verbindliche Absprachen zur Zahl der anzubietenden Ausbildungsplätze zu treffen.

Des Weiteren sind nun bei der Feststellung der bei einem Arbeitgeber sozialversicherungspflichtig Beschäftigten auch die geringfügig Beschäftigten wie Teilzeitbeschäftigte einzubeziehen. Zudem erhält das Gesetz weitere Ausnahmen. Nicht zur Entrichtung der Ausbildungsplatzabgabe herangezogen werden z.B. Träger von Pflegeeinrichtungen, Krankenhäusern, Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, Unternehmen, die sich in einem Insolvenzverfahren befinden oder Kommunen, die kommunalaufsichtlichen Notbewirtschaftungsmaßnahmen unterworfen sind. Durch diese Ausnahmen steigt der Pro-Kopf-Abgabebetrag bei einer angenommenen Konstellation von 50.000 erforderlichen zusätzlichen Plätzen und 211.450 über den Leistungsausgleich zu fördernden Plätzen auf 508,25 Euro (vorher: 284, 25 Euro). Für jeden bei einem Arbeitgeber im Bezugsjahr durchschnittlich beschäftigten Auszubildenden wird nun der Pro-Kopf-Abgabebetrag für 14,2857 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in Abzug gebracht. Der vorherige Gesetzesentwurf hatte die abgerundete Zahl von 14 veranschlagt.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesarbeitsgemeinschaft der Mittel- und Großbetriebe des Einzelhandels e.V. (Handelsverband BAG) Atrium Friedrichstraße, Friedrichstr. 60, 10117 Berlin Telefon: 030/2061200, Telefax: 030/20612088

Logo verbaende.com
NEWS TEILEN:

NEW BANNER - Position 4 - BOTTOM

Anzeige