Ausbildungsplatzabgabe für Sozialorganisationen gefährdet Hilfeleistungen
(Köln) - In den Änderungen zum Entwurf des Berufsausbildungsplatzsicherungsgesetzes können wir für die ambulanten Sozialen Dienstleistungen keine Verbesserung gegenüber dem ursprünglichen Entwurf erkennen, stellen Karl zu Löwenstein, der Geschäftsführungsvorsitzende der Malteser Hilfsdienst gGmbH, und Thomas Doerr, Mitglied des Bundesvorstands der Johanniter-Unfall-Hilfe, in einer gemeinsamen Erklärung fest. Wenn die Abgabe erhoben wird, haben Johanniter-Unfall-Hilfe und Malteser Hilfsdienst mit vier bis fünf Millionen Euro an zusätzlichen Kosten zu rechnen. Damit wären allein im Mahlzeitendienst und Behindertenfahrdienst bis zu einem Drittel der Leistungen gefährdet, warnen die Vorstände der Hilfsorganisationen. Das Gesetz soll morgen mit den Stimmen der Regierungskoalition im Bundestag beschlossen werden.
Durch die Kürzungen beim Zivildienst in den vergangenen Jahren setzen die Hilfsorganisationen in den personalintensiven sozialen Diensten wie etwa dem Mahlzeitendienst und dem Behindertenfahrdienst hauptsächlich Geringfügig Beschäftigte ein. Diese gehen in die geplante Berechnung des Ausbildungsplatz-Solls ein, ohne dass diese Dienste sich für Ausbildungsplätze eignen. Außerdem bilden Johanniter-Unfall-Hilfe und Malteser Hilfsdienst im Rettungsdienst, den Fahrdiensten und in den Sozialen Diensten jährlich mehr als 2.000 meist junge Menschen aus. Diese Ausbildungsleistung fließt aber voraussichtlich nur zu einem geringen Teil in die Ermittlung der Ausbildungsplatzabgabe ein.
Die wichtigsten Leistungen der Hilfsorganisationen werden durch Pflegesätze oder kommunal unterschiedliche Gebührensatzungen im Rettungsdienst abgerechnet. Die Kosten sind also gedeckelt. Sollten Zahlungen durch die Ausbildungsplatzabgabe hinzu kommen, kann eine Vielzahl dieser Dienste finanziell nicht mehr getragen werden. Das kann im Ernst keiner wollen, stellen zu Löwenstein und Doerr nachdrücklich fest.
Quelle und Kontaktadresse:
Malteser Hilfsdienst e.V.
Kalker Hauptstr. 22-24, 51103 Köln
Telefon: 0221/9822111, Telefax: 0221/9822119
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