Ausländische Ärzte sollen Fachsprachenkenntnisse nachweisen / MB-Hauptversammlung fordert einheitliche Verfahrensweisen in den Ländern
(Berlin) - In den Bundesländern gibt es unterschiedliche, teilweise stark voneinander abweichende Verfahren zum Nachweis von ausreichenden Deutschkenntnissen ausländischer Ärztinnen und Ärzte. Deshalb sollen die Mitglieder der Kultusministerkonferenz und der Gesundheitsministerkonferenz der Länder gemeinsame Regelungen treffen, die auf anerkannten Sprachprüfungen beruhen, forderte die 122. Hauptversammlung des Marburger Bundes in Berlin.
Viele Bundesländer akzeptierten Sprachzertifikate (Niveau B2 des GER) unterschiedlicher in- und ausländischer Anbieter. Zuweilen genüge auch eine mündliche Vorsprache bei der Behörde. Lediglich ein Bundesland bestehe auf die Vorlage eines Goethe-Zertifikats oder Telc-Zertifikats (Niveaustufe B2 des GER). Zwei Bundesländer führten zusätzlich noch eine mündliche Fachsprachenprüfung in ärztlicher Kommunikation durch. Ein Bundesland verlange ausschließlich eine mündliche Fachsprachenprüfung, heißt es in einem Beschluss der Hauptversammlung.
"Diese unterschiedlichen Anforderungen und Verfahrensweisen in den einzelnen Bundesländern sind sachlich und rechtlich nicht zu begründen. Die aus ihnen resultierende uneinheitliche und vielerorts mangelhafte Sprachkompetenz ausländischer Ärzte führt zu Zweifeln an der durchgehenden Gewährleistung der Patientensicherheit. Sie sind zudem für ausländische Ärzte, die oftmals nicht wissen, in welchem Bundesland sie später arbeiten wollen, verwirrend", kritisierten die Delegierten des Marburger Bundes.
Zur Erteilung einer Berufserlaubnis oder einer Approbation müsse eine anerkannte allgemeinsprachliche Prüfung vorliegen, die nicht länger als drei Jahre zurückliegt und mindestens die Niveaustufe B2 des Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) abbildet. Notwendig sei daher die Erstellung einer Liste mit anerkannten allgemeinsprachlichen Prüfungen (z.B. Goethe-Zertifikat, Telc-Zertifikat, TestDaF-Zertifikat). Der Antragsteller müsse zudem das Bestehen einer anerkannten Fachsprachenprüfung nachweisen, die nicht länger als drei Jahre zurückliegt. Auch müsse eine Liste mit anerkannten Fachsprachenprüfungen und Vorbereitungskursen veröffentlicht werden, forderte die Hauptversammlung des Marburger Bundes.
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