Ausnahme vom Sonn- und Feiertagsverbot
(Mainz) - Das rheinland-pfälzische Wirtschaftsministerium hat auch in diesem Jahr für die Erntezeit wieder eine Ausnahmegenehmigung vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot nach § 30 Absatz 3 der Straßenverkehrsordnung geschaffen.
Demnach gilt das Sonn- und Feiertagsfahrverbot in folgenden Zeiträumen während der Ernte nicht:
Für die Getreide- und Rapsernte in der Zeit vom 25.6. bis zum 03.09.2006.
Weintraubenlese und die Maisernte in der Zeit vom 27.8. bis zum 12.11.06
Sonstige Ölsaatenernte in der Zeit vom 20.8.2006 bis zum 8.10.2006
Der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd hat die Ausnahmeregelung als sinnvolle und unbedingt erforderliche Maßnahme im Sinne der Landwirte und Winzer begrüßt.
Quelle und Kontaktadresse:
Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd e.V.
Andrea Adams, stellv. Hauptgeschäftsführerin, Presseabteilung
An der Brunnenstube 33-35, 55120 Mainz
Telefon: (06131) 62050, Telefax: (06131) 620550
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