Ausnahmegenehmigungen für überbreite Arbeitsmaschinen wurde erleichtert
(Mainz) - Das rheinland-pfälzische Wirtschaftsministerium hat aufgrund einer Anfrage des BWV die konkreten Details eines Pilotprojektes mitgeteilt, welches den Einsatz überbreiter landwirtschaftlicher Arbeitsmaschinen erleichtern soll. Bisher war die Ausnahmegenehmigung gemäß § 70 StVZO und die Erteilung einer Erlaubnis gemäß § 29 Absatz 3 StVO für landwirtschaftliche überbreite Fahrzeuge mit Problemen verbunden. Der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd hat mehrfach eine praxisgerechte Lösung in diesem Bereich gefordert. Aus diesem Grund erhalten die betroffenen Landwirte und Lohnunternehmer ab sofort im Rahmen eines Pilotprojektes von der zuständigen Verkehrsbehörde auf Antrag eine flächendeckende Dauererlaubnis.
Nach dem Erlass des rheinland-pfälzischen Wirtschaftsministeriums wird die bisher geltende Unterscheidung zwischen Fahrzeugen bis zu einer Breite von 3,30 m bzw. 3,50 m aufgehoben. Auch wenn landwirtschaftliche Flächen nur über extrem schmale Straßen erreicht werden könnten, müsse die Erlaubnis erteilt werden, um dem Landwirt den Zugang zu seinen Flächen zu ermöglichen.
Für alle nicht klassifizierten Straßen (Bundes-, Landes- und Kreisstraßen) im engeren örtlichen Bereich des jeweiligen Einsatzortes wird zukünftig eine flächendeckende Dauererlaubnis erteilt. Bundes-, Landes- und Kreisstraßen in diesem Bereich dürfen nur überquert werden. Zum Überqueren notwendige kurze Längsfahrten dürfen jedoch bei entsprechender Fahrbahnbreite und Übersichtlichkeit auch ohne Begleitfahrzeug vorgenommen werden.
Innerörtliche Straßen dürften nur bei Vorliegen eines berechtigten Interesses (z. B. Betriebssitz) befahren werden. Je nach Bedarf kann eine Begleitperson erforderlich sein, die Verkehrsteilnehmer auf evtl. Gefahren hinweist und dem Fahrer des Fahrzeuges die erforderlichen Hinweise zum sicheren Führen des Fahrzeuges gibt.
Zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit dürfen Längsfahrten auf Bundes-, Landes-, und Kreisstraßen nur in Begleitung eines vorausfahrenden Fahrzeuges, das mit gelben Rundumleuchten und einem Hinweisschild ausgestattet ist, durchgeführt werden.
Der BWV begrüßte die Initiative des rheinland-pfälzischen Wirtschaftsministeriums. Der anhaltende Strukturwandel zwinge die Landwirte aus Kostengründen dazu, ihre Ernte mit schlagkräftigen Maschinen einzubringen. Es sei dringend an der Zeit gewesen, den betroffenen Betriebsleitern endlich eine Lösung für diese Probleme anzubieten.
Quelle und Kontaktadresse:
Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd e.V.
An der Brunnenstube 33-35, 55120 Mainz
Telefon: 06131/62050, Telefax: 06131/620550